Karsten Woldeit
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir beraten heute wieder und notwendigerweise das Landesantidiskriminierungsgesetz, und ich freue mich sehr, dass gerade zu diesem Beratungspunkt eine Gruppe von Polizeischülern der Polizeiakademie hier ist. – Seien Sie herzlich willkommen hier im Hohen Haus, und danke für Ihre Arbeit! [Beifall bei der AfD] Knapp vier Jahre ist es nun her, dass das Landesantidiskriminierungsgesetz in Kraft getreten ist. Sie erinnern sich: Ich habe massiv dagegen gekämpft, weil ich auch die massiven Gefahren des Gesetzes gesehen habe. Ich war nicht der Einzige, der dagegen gekämpft hat; es war auch der Kollege Dregger von der CDU, der sich ebenfalls kritisch gegen das Gesetz geäußert hat. Und es waren nicht nur Parlamentarier, die Kritik geübt haben, es waren auch die Interessenvertreter der Berliner Polizei. Es war allen voran die Deutsche Polizeigewerkschaft, es war die Gewerkschaft der Polizei, es war der Bund der Kriminalbeamten, es war der Unabhängige in der Polizei e. V., es war der WIR. AKTIV. e. V. Es waren nahezu alle Interessenvertreter der Berliner Polizei, die gesagt haben: Dieses Gesetz kann eine Katastrophe für uns und ein Risiko für polizeiliches Handeln darstellen. Im Jahre 2020 in Kraft gesetzt, gab es im Jahre 2020 187 Beschwerden gegen die Polizei; das, was wir vorher gesagt haben. Wie viele davon waren denn begründet, wie viele waren unbegründet? – Von den 187 Beschwerden waren 162 unbegründet. Daraufhin hat die Polizeipräsidentin Frau Dr. Barbara Slowik im Innenausschuss gesagt, ein Jahr nach Inkrafttreten: Wir hätten dieses Gesetz nicht gebraucht. [Beifall bei der AfD] Ich habe es damals gesagt, und ich sage es heute: Für dieses Gesetz gibt es nur einen Platz, und das ist der Mülleimer. Den Mülleimer braucht dieses Gesetz! [Beifall bei der AfD] Der damalige Fraktionsvorsitzende und heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner sagte noch, das sei ein „Anti-Polizei-Gesetz“, und er sagte – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Wer für dieses Gesetz die Hand hebt, kann nicht mehr glaubwürdig vor die öffentlich Beschäftigten treten“, und damit hat er recht. [Beifall bei der AfD] Nehmen wir uns doch mal die Gesamtbilanz vor. Seit Inkrafttreten gab es insgesamt 976 Beschwerden. 813 wurden zugelassen, und nur 66 Fälle waren begründet. Das sind 8 Prozent aller Eingaben. Noch mal: Dieses Gesetz gibt es nur im Land Berlin. Es ist auf Intention von Grünen und Linken in Kraft gesetzt worden. Es schadet dem polizeilichen Handeln, und es muss weg. [Beifall bei der AfD] Im Übrigen haben wir uns auch in unserem Wahlprogramm 2021 dafür eingesetzt, dass wir eine Aufhebung des Gesetzes fordern. Kurze Zeit später hat auch die CDU in ihr Wahlprogramm geschrieben, dass sie das Landesantidiskriminierungsgesetz abwickeln will. Jetzt sind Sie schon eine ganze Zeit lang im Amt, das Antidiskriminierungsgesetz ist noch in Kraft. Ich bin gespannt, wie Sie sich heute dazu verhalten. Ich möchte mal ein einzelnes Beispiel herausheben, was das für die tägliche Arbeit bedeuten kann. Sie haben es wahrscheinlich mitbekommen: Es gab vor Kurzem ein richterliches Urteil, dort wurde das Land Berlin zu einer Strafe von 750 Euro verurteilt, aufgrund des Landesantidiskriminierungsgesetzes. Was war die Ursache? – Ein Polizist hatte einen aggressiven Radfahrer, der beim Fahrradfahren telefonierte und dementsprechend eine Ordnungswidrigkeit beging, nach seiner Herkunft befragt. [Elif Eralp (LINKE): Er hat nicht telefoniert! Das Gericht hat festgestellt, dass es ein Brillenetui war!] Dann gab es weiterhin eine Beschwerde seitens der Polizei. Es gibt natürlich ganz viele Beschwerdestellen und so weiter, es gibt auch das AGG auf Bundesebene, das das alles regelt. Die Berliner Polizei hat Gespräche angeboten, hat aber dementsprechend auch kein wirklich fehlverhaltendes Handeln des Polizeibeamten festgestellt. Daraufhin gab es die Klage, und was passiert jetzt? – Dem Land Berlin ist ein Schaden entstanden, 750 Euro; es wird wahrscheinlich ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Und was passiert dann in der Zukunft? – Wir hatten in der Fragestunde den Görlitzer Park; was denkt der Polizist, was denkt die Polizistin, wenn sie den schwarzafrikanischen Drogendealer kontrolliert – nicht weil er schwarzafrikanisch ist, sondern weil er mit Drogen dealt –, weil die Gefahr besteht, dass nicht nur er selber – und Diskriminierung ist ein subjektives Gefühl, das ist kein Rechtsgrundstand – sich diskriminiert fühlen könnte und mit einem Verbandsklagerecht sogar Dritte für ihn sich auf das LADG berufen und dann dementsprechend eine Beschwerde einreichen könnten? [Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] Noch mal: Dieses Gesetz gehört in den Müll und sonst nirgendwohin. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der AfD]
