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Dennis Buchner

23.05.2024 Sitzungen 19/48

Das beantwortet Frau Senatorin Günther-Wünsch. – Bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Luhmann! Ich freue mich sehr, dass wir noch mal ganz kurz darstellen können, dass wir diese Woche die überarbeiteten Notfallpläne herausgegeben haben. Bereits seit 2005 haben die Berliner Schulen diese sogenannten Notfallpläne, welche ihnen Handlungsanweisungen und Empfehlungen in sogenannten Gewalt- und Notfallsituationen geben. Sie sind 2011 das letzte Mal überarbeitet worden, sodass die Notwendigkeit und Dringlichkeit jetzt auch gegeben war. Wir haben sie sowohl neu strukturiert als auch inhaltlich überarbeitet, aber auch weitere Themen aufgenommen. Es sieht momentan so aus, dass in den überarbeiteten Notfallplänen insgesamt 28 Notfallszenarien und 16 Ergänzungsblätter hinterlegt sind. In diesen Ergänzungsblättern gibt es weitere Empfehlungen, unter anderem zu Themen wie Elternabende, aber auch Jugendstrafrecht oder Zwangsheirat, das auch in den Berliner Schulen hin und wieder ein Thema ist. Insgesamt acht Notfallszenarien wurden neu erstellt. Das geht damit einher, dass wir den gesellschaftlichen Entwicklungen, aber auch der Realität in unseren Schulen Rechnung tragen wollten. Es handelt sich dabei um die Themen Diskriminierung, medizinische Notfälle, Missbrauch digitaler Medien, Cybermobbing, selbstverletzendes Verhalten, sexualisierte Gewalt, sichtbare Radikalisierung und Terror. Es ist unser Ziel, mit diesen Notfallplänen dem pädagogischen Personal Handlungssicherheit zu geben, aber auch eine Eskalationskaskade zu geben: Wie reagieren wir richtig? Was muss gemeldet werden? Welche Unterstützungs- und Beratungssysteme greifen in welchen Systematiken? Zusätzlich zu den Notfallplänen – das ist mir besonders wichtig, auch noch zu erwähnen; das ist in der bisherigen Berichterstattung zu kurz gekommen – gibt es eine weitere rechtsverbindliche Ausführungsvorschrift. Diese haben wir erlassen, und diese verpflichtet die Schulleitungen verbindlich, schwere Gewaltvorfälle, Notfälle und Krisen an die zuständigen Schulaufsichten zu melden. Denn unser Ziel ist es, auch da zukünftig besser reagieren und die Schulen unterstützen zu können. – Vielen Dank!

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