Martin Trefzer
Ich komme mal zu einer Frage, die daran anschließt. Hält der Senat vor dem Hintergrund der auch weiteren antisemitisch motivierten Universitätsbesetzungen an seiner Position fest, dass im neu zu fassenden Ordnungsrecht nicht, wie in anderen Bundesländern üblich, der bestimmungsgemäße Betrieb der Hochschule als Ziel festzuschreiben sei? Das wäre nämlich ein Mittel, auch um dagegen vorzugehen.
