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Anne Helm

LINKE 23.05.2024 Sitzungen 19/48

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Grundgesetz feiert seinen 75. Geburtstag, und wir feiern natürlich mit. Geschaffen vom Parlamentarischen Rat, an dem die Vertreter Berlins übrigens nur mit beratender Stimme teilnehmen konnten, trat es am 23. Mai 1949 in Kraft. Bayern hat damals übrigens nicht zugestimmt. Es war ein historischer Kompromiss, vor allem zwischen Union und SPD. Nach den Erfahrungen der barbarischen NS-Zeit mit dem Versuch der vollständigen Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden steht die Würde des Menschen im Mittelpunkt des Grundgesetzes. Sie prägt das zentrale Menschenbild und ist das zentrale Prinzip des Grundgesetzes. Nie wieder soll der Mensch zum reinen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden dürfen. Artikel 1 definiert die Würde des Menschen, wie heute schon gesagt wurde, nicht nur als unantastbar, er verpflichtet auch alle staatliche Gewalt, sie zu schützen und zu achten. Das ist auch für uns der Auftrag. [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Das wirkt schlicht, ist aber die zentrale Herausforderung der Demokratie. Die Würde des Menschen findet sich im Diskriminierungsverbot des Artikel 3, aber auch in der Ewigkeitsgarantie des Sozialstaatsprinzips. Das wurde hier in machen Reden vergessen. Wie alle 75-Jährigen hat auch das Grundgesetz einige Veränderungen durchgemacht, genau genommen 67. Eine der positiven Änderungen bezieht sich auf den Artikel 3. Das Grundgesetz hatte sehr viele Väter, aber, wie heute auch schon gesagt wurde, nur vier Mütter. Ihnen ist der damalige Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz zu verdanken. Dieser sieht die Gleichberechtigung von Mann und Frau vor. Trotzdem durften Frauen in der BRD bis 1977 nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes einer Erwerbsarbeit nachgehen. Im Jahr 1994 wurde deshalb der Auftrag an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, im Grundgesetz verankert. Gut so! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Um diesem Auftrag auch gerecht zu werden, haben wir gemeinsam noch eine ganze Menge zu tun. Wenn wir über 75 Jahre Grundgesetz reden, müssen wir aber auch über die Veränderungen reden, die 1949 wahrscheinlich noch völlig unvorstellbar gewesen wären, wie die Einführung der Wehrpflicht 1968. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde 1998 trotz breiter Proteste eingeschränkt, Stichwort: Großer Lauschangriff. 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl in Artikel 16 de facto abgeschafft. Es war eine direkte Lehre aus dem bitteren Schicksal vieler Verfolgter, die wegen Ab- und Ausweisungen anderer Länder der Ermordung durch den NS-Staat nicht entkommen konnten. Der einfache, aber so wichtige Satz „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ wurde mit dem neuen Artikel 16a relativiert. Das sind Änderungen, die man durchaus als Einschränkung des ersten und wichtigsten Artikels verstehen muss. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Orkan Özdemir (SPD)] Ich hoffe, wir sind uns einig: Die gleichgeschlechtliche Ehe ist mittlerweile möglich, und das ist auch gut so. Die Würde des Menschen gebietet es, dass erwachsene Menschen, die sich lieben, auch die Ehe eingehen können. Das Bundesverfassungsgericht aber hatte das über Jahrzehnte hinweg anders gesehen und erst nach der gesetzlichen Öffnung der Ehe für alle dann festgehalten, dass die Ehe im Sinne des Grundgesetzes „eine rechtlich verbindliche, im Grundsatz auf Dauer angelegte … Lebensgemeinschaft“ ist, völlig unabhängig vom Geschlecht. Damit hat das Verfassungsgericht eine gesellschaftliche Debatte nachvollzogen. Das Grundgesetz nach seinem Grundsatz im Sinne seiner Zeit zu interpretieren und zu diskutieren, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, und die gehört zur Pflege des Grundgesetzes dazu. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Mirjam Golm (SPD) und Raed Saleh (SPD)] Und genau im Sinne dieser Pflege des Grundgesetzes diskutieren wir derzeit auch den Volksbegriff. Im Artikel 20 heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Da steht nicht: vom deutschen Volke. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Ich bin der Überzeugung: Es kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein, dass ein Drittel der Berlinerinnen und Berliner zwar der Staatsgewalt unterworfen ist, aber wegen der falschen Staatsangehörigkeit nicht wählen oder abstimmen kann. Das muss sich endlich ändern! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Die Würde des Menschen als zentrales Prinzip des Grundgesetzes wird derzeit vielfältig infrage gestellt. Alle Demokratinnen und Demokraten müssen es gegen Angriffe von jenen verteidigen, die die Würde von Abstammung, von Geschlecht oder Religionszugehörigkeit abhängig machen wollen und die mit Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit nichts anfangen können. Kollegin Jarasch hat dazu schon viele kluge Ausführungen gemacht, und ich möchte mich den Appellen des Kollegen Stettner und des Kollegen Saleh anschließen: Gegen die Faschisten müssen die Demokratinnen und Demokraten gemeinsam das Grundgesetz verteidigen. [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN] Aber wir müssen uns auch ehrlich machen: Der Aufstieg von Faschisten ist nicht die einzige Gefahr für unsere Verfassung. Es macht mir Sorgen, wenn aus demokratischen Parteien und der Mitte der Gesellschaft heraus das Sozialstaatsprinzip infrage gestellt wird, obwohl es der Ewigkeitsgarantie unterliegt, [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] wenn das Existenzminimum plötzlich nicht mehr für alle Menschen gelten soll und in Zeiten der Inflation ernsthaft darüber debattiert wird, ob es nicht noch zu hoch sei, wenn die Krankenhausversorgung der Profitmaximierung unterworfen und damit die Behandlung von Kranken infrage gestellt wird. Das Grundgesetz ist doch keine Schönwetterveranstaltung, es muss auch in schwierigen Zeiten gelten. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes und die Ewigkeitsgarantie des Sozialstaatsprinzips müssen gerade dann verteidigt werden, wenn sie beispielsweise wegen Wirtschaftskrisen oder verschärfter Sicherheitslagen unter Druck stehen, denn gerade dann werden sie am dringendsten gebraucht. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Die Berlinerinnen und Berliner haben im Jahre 2021 die Entscheidung getroffen, den Artikel 15 des Grundgesetzes zum allerersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik zur Anwendung zu bringen und eine Vergesellschaftung von Grund und Boden großer Immobilienkonzerne vorzunehmen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Sevim Aydin (SPD) und Ülker Radziwill (SPD)] Diese historische Chance war dem Engagement vieler ehrenamtlicher Aktivistinnen und Aktivisten von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zu verdanken. Es gab von konservativer und wirtschaftsliberaler Seite eine massive Gegenkampagne mit teils wirklich absurden Argumenten, und deshalb muss ich es hier noch mal klarstellen: Vergesellschaftung ist kein Teufelszeug, sie steht im Grundgesetz. Der Parlamentarische Rat hat sie ausdrücklich vorgesehen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Und Raed Saleh hat daran erinnert. Nur deswegen hat die SPD damals dem historischen Kompromiss zugestimmt, liebe Genossinnen und Genossen der Sozialdemokratie! Und selbstverständlich messen wir euch auch daran. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Artikel 14, der die Enteignung regelt, und Artikel 15, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln erlaubt, sind seit der Verabschiedung des Grundgesetzes, seit 75 Jahren unverändert geblieben. Enteignet wird übrigens permanent, wegen Infrastrukturprojekten wie Autobahnen und Pipelines zum Beispiel. Natürlich gibt es die Eigentumsgarantie im Artikel 14, aber eben auch die Möglichkeit der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit. Manchmal scheint es mir so, als würden manche Marktgläubigen einen Grundgesetzartikel nicht bis zum Absatz 3 lesen können. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Dennis Haustein (CDU)] Wenn der Volksentscheid endlich umgesetzt und Grund und Boden großer Immobilienkonzerne nach Artikel 15 vergesellschaftet werden, schließt das eine nach Profitmaximierung ausgerichtete Bewirtschaftung aus, und deshalb kommt ja auch der Aufschrei der Immobilienlobby. Aber der Zweck von Wohnungen sollte doch sein, dass Menschen darin leben können. Nach einer Vergesellschaftung würden die Mieten nur noch zur Bewirtschaftung und Instandhaltung, zur energetischen Modernisierung und zur Kredittilgung benutzt. Sie würden also nicht mehr steigen, und das hätte dann über den Mietspiegel auch Auswirkungen auf den Mietenmarkt allgemein. [Zuruf von der CDU] Also, fassen wir zusammen: Es geht darum, einen zentralen Artikel des Grundgesetzes endlich zum Leben zu erwecken. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE)] Es geht darum, dringend benötigten Wohnraum und den Umgang damit zu demokratisieren. Und drittens: Die Berlinerinnen und Berliner haben das auf eigene Initiative mit einem direktdemokratischen Instrument erkämpft; also ein demokratischeres und damit würdigeres Geschenk als ein Vergesellschaftungsgesetz kann ich mir zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes kaum vorstellen. Der Volksentscheid muss endlich umgesetzt werden! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von der Linken: Wuhu!] Auch wenn wir hier so schön zusammen feiern, kann ich es Ihnen nicht ersparen, doch auf die aktuelle Situation in Berlin einzugehen. Seit x Sitzungen verweigert die Regierung dem Parlament die Debatte, wie sie gedenkt mit der Haushaltssituation umzugehen. [Zurufe von der SPD: Ooh!] Die Stadt lebt in Unsicherheit über die zukünftige Finanzierung der Daseinsvorsorge. Die Schuldenbremse wurde 2009 im Grundgesetz eingeführt, und heute ist wohl für alle sichtbar, dass sie im Konflikt steht mit anderen Aufgaben, die im Grundgesetz verankert sind, beispielsweise der im Artikel 20a festgeschriebenen Verantwortung, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu schützen. Diese Debatte heute wäre eine gute Gelegenheit dafür gewesen, dass der Regierende Bürgermeister mal darstellt, wie er die Reform der Schuldenbremse vorantreiben will und dafür Mehrheiten organisiert, aber vielleicht erhellt uns ja auch die Senatorin zu diesem Thema noch. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Linke wird das Grundgesetz auch weiterhin gegen Angriffe von Faschisten und Versuche der Aushöhlung von Grundrechten verteidigen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Lachen von Jeannette Auricht (AfD)]

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