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Martin Matz

SPD 21.03.2024 Sitzungen 19/45

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sogenannte Schleierfahndung findet in Berlin keine rechtliche Regelung im ASOG mehr, und so soll es aus unserer Sicht auch bleiben. Denn anders, als die AfD-Fraktion in ihrem Antrag behauptet, ist dieses Instrument für Berlin kein effektives, verhältnismäßiges oder effizientes Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität. Bei der Schleierfahndung handelt es sich in einem Stadtstaat wie Berlin ohne eine unmittelbare Außengrenznähe oder klassische Transitstrecken um eine sicherheitspolitisch aufwändige, aber gleichzeitig sehr ineffiziente Maßnahme. Mehr noch: Die Schleierfahndung ist in einem Metropolenraum sicherheitspolitisch eher kontraproduktiv. Alles in allem ist sie rechtstaatlich falsch. Es fehlen klare Belege dafür, dass mithilfe von Schleierfahndung tatsächlich schwere Straftaten in Berlin verhindert werden könnten. Dieses Instrument war zwischen 1999 und 2002 schon einmal im ASOG enthalten. Es wurde ganze acht Mal eingesetzt und führte überwiegend zur Ermittlung von Delikten wie „Trunkenheit im Verkehr“ und „Fahren ohne Führerschein“, aber nicht zu dem, was man sich eigentlich im Kriminalitätsbekämpfungssinne davon erhofft hatte, sodass die Regelung 2004 wieder aufgehoben wurde. In Hessen wurden zwischen 2001 und 2015 im Rahmen von Schleierfahndungen insgesamt 1,6 Millionen Fahrzeuge und 3,2 Millionen Personen kontrolliert. Allerdings hat das nur in 0,9 Prozent der Fälle zu irgendetwas geführt. Doch es geht hier nicht nur um die Frage der Effektivität. Anlasslose polizeiliche Personenkontrollen im gesamten Stadtgebiet stellen einen Grundrechtseingriff dar und müssen deswegen auch besonders gut begründet werden. Solche Eingriffe, also dass die Personenkontrollen ohne Anlass durchgeführt werden können, haben wir an kriminalitätsbelasteten Orten. Das hätten wir theoretisch auch in Waffenverbotszonen. Da kann ich mir das vorstellen, aber nicht einschränkungslos in der ganzen Stadt. Natürlich muss man es schon auch in einem Zusammenhang sehen mit einem Thema wie angeblichem, also behauptetem oder tatsächlichem Racial-Profiling. Wir sollten jedenfalls den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht den Eindruck erwecken, dass diese Ausweitung von Befugnissen der Polizei die Sicherheit erhöht, sondern wir sollten das ASOG lieber nur für die Instrumente ändern, von denen wir uns tatsächlich etwas versprechen, die uns also in der Kriminalitätsbekämpfung wirklich auch faktisch weiterbringen, und da dann aber auch mit Tatkraft und Entschlossenheit rangehen. Das ist das, was diese Koalition schon getan hat und was sie in den folgenden Jahren auch noch weiter tun wird. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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