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Dr. Matthias Kollatz

SPD 21.03.2024 Sitzungen 19/45

Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin mir ziemlich sicher, dass die AfD ihrem eigenen Antrag nicht zustimmen wird. [Heiterkeit von Jian Omar (GRÜNE)] Sie hat hier zwar viel von „missbräuchlich“ und so weiter geredet, aber wenn man in das Gesetz hineinguckt – und das macht ja manchmal Sinn –, findet man dort einen § 246, Absatz 8. Den wollen Sie nicht abschaffen. Dieser Absatz lautet: „Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gilt § 34 Absatz 3a Satz 1 entsprechend für die Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, und für deren Erweiterung, Änderung oder Erneuerung.“ Das heißt: In Ihrem Antrag wird genau das, was Sie missbräuchlich finden, nicht abgeschafft. [Katalin Gennburg (LINKE): Richtig!] Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie dem nicht zustimmen werden. Man merkt daran aber, dass Sie hier einen Schaufensterantrag stellen. Sie interessieren sich überhaupt nicht für die Sache, sonst hätten Sie das Gesetz vielleicht durchgelesen. Sie wollen hier ein Theater abziehen, und das finde ich dem Ernst des Hauses nicht würdig. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN] Dann noch einmal zu dem Wort „missbräuchlich“: Das Flüchtlingsbaurecht wurde neu eingesetzt. Das gab es vorher ja schon einmal; da waren Sie auch nicht dafür. Es wurde aber wieder neu eingesetzt, weil Ihr Kumpel Putin die Ukraine überfallen und einen riesigen Flüchtlingsstrom ausgelöst hat. Es wäre sinnvoll, das einmal dazuzusagen, dass das eine Ursache hat. Jetzt macht es vielleicht Sinn, sich trotzdem noch einmal ein bisschen mit der Sache zu beschäftigten – auch, wenn Sie das eigentlich nicht wollen. Die Baugenehmigungen für Vorhaben in Berlin – also nicht die Zahl der Wohneinheiten, sondern die Vorhaben – waren zwischen 2015 und 2023, also in neun Jahren, 2 150 Vorhaben pro Jahr. Die Landesgenehmigungen im Flüchtlingsbaurecht in diesen neun Jahren waren nach Auskunft der Senatsverwaltung ungefähr 100, das heißt: 11 Genehmigungen pro Jahr. Es kann also überhaupt nicht von einem Missbrauch die Rede sein; da wird vielmehr ein offenkundig vorhandenes Problem, das Sie aber nicht mögen, gelöst oder zu Teilen gelöst. Es wird ganz offenkundig kein Missbrauch betrieben. Von diesen etwa 100 Genehmigungen sind 35 für dauerhafte Modulare Unterkünfte für Geflüchtete gegeben worden. Es ist die richtige Antwort auf die Flüchtlingskrise, dass wir versuchen, einen größeren Bestand an dauerhaften Unterkünften zu schaffen, denn es erfordert keine große Weisheit, um zu verstehen: Wir werden auch in den nächsten zehn, zwanzig oder dreißig Jahren wahrscheinlich keine Zeiten haben, in denen es null Flüchtlinge gibt. Es ist also die richtige Antwort. 35 Genehmigungen wurden für MUFs gegeben, 25 für temporäre Unterkünfte in Containerbauweise – da wird dieses Sonderrecht auch genutzt, was Sie ja nicht wollen –, und 28 für die Umnutzung von Bestandsgebäuden, also Bürogebäuden, Wohngebäuden, Flughafengebäuden, Hotels und Hostels. Was kommt jetzt noch? – 11 Genehmigungen pro Jahr hatten wir ungefähr. Fünf MUFs sind im Bau, wenn meine Zahlen stimmen; in Planung sind – je nachdem, welche Liste man da nimmt – acht bis zehn. Zehn wären gut, denn wir brauchen die Unterkünfte. Das heißt: Dafür stehen jetzt im nächsten Jahr Genehmigungen an. Da geht es wieder um zehn Genehmigungen, und auch das ist kein Missbrauch, sondern dringend erforderlich, um in einem begrenzten Umfang Unterkunftsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen. Wenn man sich das Ganze dann noch einmal anschaut – und deswegen sage ich: Gesetze lesen hilft! –, stellt man fest, dass es in diesem Paragrafen, von dem Sie bestimmte Teile nicht anwenden wollen, sich dabei aber ein wenig vertan haben, sogar auch noch einen Absatz 13a gibt. Dieser Absatz lautet: „Von den Absätzen 8 bis 13“ – also nicht 9 bis sonst was – „darf nur Gebrauch gemacht werden, soweit dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.“ Das heißt: Dort ist es auch nicht in die Willkür des Landes Berlin gelegt, das einfach mal zu machen, sondern es muss objektiv eine Notsituation dafür da sein, und die ist eben da – zuletzt durch den großen Flüchtlingsstrom aus der Ukraine. Sie wollen nicht ausreichend Unterkünfte bereitstellen, das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt. Bei den Unterkünften handelt es sich nicht um Schlösser und Paläste, sondern um Wohnungen, die sehr dicht belegt sind, aber einen bescheidenen Rückzug ins Private ermöglichen, was für Menschen so wichtig ist. Das wollen Sie den Menschen verweigern. Erbärmlich! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN]

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