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Lars Düsterhöft

SPD 21.03.2024 Sitzungen 19/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch meinen Zivildienst habe ich 2001 den Weg in die ambulante Pflege gefunden. Ich fuhr damals mit einem kleinen Auto – ich habe nicht wirklich in das Auto hineingepasst; es war wirklich sehr klein – durch die Dörfer rund um Bischofswerda in Sachsen. Ich wusch die Patientinnen und Patienten, putzte, kaufte ein und gab die Medikamente. Nach dem Zivildienst arbeitete ich bis 2007 bei einem ambulanten Pflegedienst in Adlershof, und auch heute bin ich der Pflege noch eng verbunden und arbeite wenige Stunden für ein Pflegeunternehmen. Ich weiß also, was es heißt, am Pflegebett zu stehen. Ich weiß, wie es ist, in einen fremden Haushalt zu gehen und in die Intimsphäre meines Gegenübers eindringen zu müssen. Damals nahm jeder Pflegedienst fast jede Anfrage an. Es gab genügend günstiges Personal, und es gab eine extrem starke Konkurrenz zwischen den Anbietern. War ein Kunde oder war eine Kundin unzufrieden, konnte er beziehungsweise sie schnell zu einem anderen Anbieter wechseln. Viele Pflegefachkräfte haben sich damals selbstständig gemacht, und immer neue Anbieterinnen und Anbieter kamen auf den Markt. Kundinnen und Kunden, die Leistungen vom Sozialamt erhielten, wurden genauso gern genommen wie die Besitzerinnen und Besitzer eines Einfamilienhauses bei mir in Grünau. Dieses Bild hat sich komplett gewandelt. Die ambulante Pflege funktioniert heute in fast jeder Hinsicht genau andersherum: Es gibt zu wenig Personal, die Löhne sind gut bis sehr gut, die Anbieter werden immer weniger, weil der Personalmangel die Unternehmen zur Geschäftsaufgabe zwingt, und die Zahl der potenziellen Kundinnen und Kunden ist riesig. Gestern habe ich mit meiner damaligen Chefin telefoniert und mich mit ihr über unser heutiges Thema ausgetauscht. Sie brachte es ganz einfach auf den Punkt: Anfragen von Menschen, die Hilfe zur Pflege beantragen müssen, werden grundsätzlich abgelehnt. – Ganz einfach: Sie werden abgelehnt. Das tut meine damalige Chefin nicht, weil sie ein böser Mensch ist – ganz im Gegenteil: Sie liebt ihren Beruf. Sie liebt ihre Kundinnen und Kunden. Sie liebt und lebt Pflege. Sie macht es aber, weil diese Kundinnen und Kunden für ein Unternehmen, das sowieso schon zusehen muss, dass es genügend Gewinne erwirtschaftet, unberechenbar sind, weil die Löhne hoch sind, weil die Mieten gestiegen sind und das Personal lieber leichtere Fälle abarbeitet, als sich mit komplizierten Pflegesachverhalten auseinandersetzen zu müssen. So geht es wohl fast allen ambulanten Pflegediensten. Sie sind einfach nicht darauf angewiesen, Kundinnen und Kunden zu nehmen, die ihrerseits auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Die ambulanten Pflegedienste haben auch keine Lust, darauf zu warten, dass die überlasteten Sozialämter die Bescheide erstellen, ohne die kein einziger Cent fließt. Die Unternehmen haben keinen finanziellen Spielraum, um das wirtschaftliche Risiko, welches damit verbunden ist, zu tragen. Das Ergebnis ist, dass wir eine ambulante Pflege mit zwei Klassen haben: Wer Geld hat, wird versorgt; wer kein Geld hat, wird nicht versorgt und stattdessen auf die stationäre Versorgung verwiesen, in der es genau diese gesetzliche Regelung gibt, die wir auch in der ambulanten Pflege haben wollen. Das Ergebnis ist: Meine Selbstbestimmung und das Recht, darüber zu entscheiden, ob ich zu Hause gepflegt werden möchte, ob ich meine letzten Monate und Tage zu Hause verbringen darf, wo ich sterbe, werden mir genommen und ich werde dazu gezwungen, in ein sehr teures Pflegeheim zu gehen oder irgend- wie durch meine Angehörigen gepflegt zu werden. Die Hilfe bleibt aus. Diese Zwei-Klassen-Pflege lehnen wir ab. Kein Mensch darf darunter leiden, dass unsere Sozialämter unter einem massiven Personalmangel leiden und viel zu lange brauchen, um die nötigen Bescheide auszustellen. Unser Antrag macht deutlich, wo die Lösungen dieses Problems liegen: Der Bundestag muss eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen und dafür sorgen, dass die erbrachte Leistung auch nach dem Ableben des Kunden oder der Kundin vergütet wird. Wir wissen jedoch alle, wie lange eine Bundesratsinitiative dauert, und wir können uns nicht darauf verlassen, dass diese auch Erfolg hat. Deswegen können wir nicht länger warten. Das Land Berlin muss auch nicht warten, bis der Bund das Gesetz geändert hat. Die Bezirke und das Land können vorangehen und einfach handeln – so, wie es beispielsweise Hamburg tut. Wir fordern die Senatsverwaltung daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialämter die Leistungen entgegen der derzeit geltenden Rechtsprechung anerkennen und die Kosten auch nach Ableben des Antragstellers oder der Antragstellerin freiwillig erstattet werden. Wir fordern, dass der Senat dafür sorgt, dass die ambulanten Pflegedienste bei Bedarf auch Abschlagszahlungen erhalten können, sodass man nicht warten muss, bis ein Bescheid endlich da ist. Sie sehen also: Das sind klare Forderungen, die dazu führen würden, dass ambulante Pflegedienste ohne Probleme und ohne Risiko für das Unternehmen auch wieder Kundinnen und Kunden annehmen könnten, die auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft angewiesen sind. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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