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Iris Spranger

21.03.2024 Sitzungen 19/45

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass Sie mir heute diese Frage stellen, weil wir eine sehr gute Bilanz aufzuweisen haben. Beharrlichkeit zahlt sich immer aus. Sie wissen, dass ich mich hier im Haus bereits in der letzten Wahlperiode dafür eingesetzt habe. Die Vorgängerverkehrssenatorin sitzt ja noch da: Frau Jarasch kann bestimmt ein Lied davon singen, wie oft ich bei ihr war, weil es mir und meiner Verwaltung ein Herzensthema war, die Parkraumbewirtschaftung für die Berliner Polizei, für die Berliner Feuerwehr und natürlich für die Justiz und das medizinische Personal endlich so zu gestalten, dass diese Menschen nicht jeden Tag sehr viel Geld in diesen Parkraumbewirtschaftungszonen zahlen müssen. Sie wissen: Ich bin sehr viel unterwegs. Mich haben die Kolleginnen und Kollegen eigentlich vom ersten Tag an darauf angesprochen, und die jetzige Koalition hat die Regelung entsprechend adressiert. Das Hohe Haus hat das ASOG so verändert – und dafür bin ich sehr dankbar –, dass wir das seit dem 1. Januar auch entsprechend bearbeiten können. Das Ganze ist beim LABO, und wir haben sehr gute Zahlen. Für dieses Vorhaben gab es einen klaren Regierungsauftrag. Wir haben es in der Koalitionsvereinbarung, und ich bedanke mich natürlich bei meiner Kollegin Manja Schreiner, die mit mir gemeinsam einheitliche Regelungen geschaffen hat, und zwar unbürokratisch. Die jetzigen Regelungen betreffen auch die Spezialdienststellen; das sind beispielsweise die Mordkommission der Polizei Berlin oder die Not- und Eildienste der Berliner Justiz. Ich muss Ihnen sagen: Wenn die meisten Berlinerinnen und Berliner noch schlafen und der ÖPNV noch nicht so unterwegs ist, wie er dann vielleicht ab 6 Uhr oder 5 Uhr unterwegs ist, sind sehr viele Einsatzkräfte und Rettungskräfte bereits unterwegs. Deshalb ist das eine richtig gute Entscheidung. Wir haben für diese Beschäftigungsgruppen die gesetzlichen Zulagen als Grundlage genommen, und wir haben die Regelungen für die Beschäftigten nur bei tatsächlichen Tätigkeiten in Schicht- und Wechseldiensten gefasst. Das vereinfacht die Antragsverfahren – das war ja ein großes Problem, das vorher existierte – und verzichtet praktisch auf umfangreiche Auswertungen. Nun werden Sie sagen: Wann sagt sie endlich die Zahlen? – Das Ganze gilt ja seit dem 1. Januar 2024; wir haben bereits jetzt über 1 600 Fälle, die bei der Berliner Polizei, bei der Berliner Feuerwehr und bei der Berliner Justiz bewilligt worden sind. 115 Fälle sind noch in Bearbeitung. Ich muss Ihnen sagen: Das ist richtig gut angesetzt, denn das sind die Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag für das Leben der Berlinerinnen und Berliner eintreten, und für den Schutz unserer Stadt. Deshalb ist das eine gute Entscheidung gewesen. – Danke! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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