Lars Düsterhöft
Die Uhr läuft schon. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2016 darf ich die Menschen aus meinem Wahlkreis hier im Abgeordnetenhaus vertreten. Genauso lange bin ich auch schon im Sozialausschuss engagiert. In all den Jahren habe ich es noch nicht erlebt, dass sich der Ausschuss gleich zweimal hintereinander mit demselben Thema befasste und alle, ausnahmslos alle Anzuhörenden uns darum baten, umgehend tätig zu werden – umgehend. Ich will gerne noch einmal vor Augen führen, wie die Ausstellung des Berlin-Passes bis Ende 2022 lief. Die Erstausstellung sowie die Verlängerung des Berlin-Passes erfolgte in einem einfachen Verfahren für alle Personenkreise in gleicher Weise. Ohne vorherige Terminabsprache konnte der Berlin-Pass bei den Bürgerämtern sofort ausgestellt und verlängert werden. Hierfür war nur die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides – logisch –, eines Passbildes sowie eines gültigen Ausweises erforderlich. Es war simpel, einfach, unkompliziert und durch das Bürgeramtspersonal am Infotresen zu bewältigen. Wie kam man im Herbst 2022 nur auf die Idee, dieses einfache Verfahren so neu aufzusetzen, dass alle Beteiligten selbst 12 Monate nach der Umstellung nur noch massive Probleme haben? Übrigens, weil Sie es eben so ansprachen: Nein, Ihr Antrag ist nicht überflüssig. Die Diskussion haben wir aber vorangetrieben, und Sie waren genauso in der Verantwortung – also nicht gleich wieder alles abschieben wollen. Um die Bürgerämter zu entlasten – zweifelsohne ein ganz wichtiges Anliegen –, hat man die Jobcenter, die Sozialämter, die Wohngeldstellen, die BVG, die S-Bahn und zuallererst die Betroffenen ins Chaos geschickt, ein Chaos, welches so groß war, dass schnell klar war, dass eine Übergangsregelung gefunden werden muss, eine Regelung, die besagt, dass der einfache Leistungsbescheid des jeweiligen Amtes als Nachweis ausreicht und man weder einen Berlin-Pass noch einen Berechtigungsnachweis noch eine Kundenkarte benötigt. Eigentlich ist das total albern. Man fragt sich so ein bisschen: Warum gibt es das ganze System? Und obwohl nach neun Monaten dieses neue System noch immer nicht funktionierte, hat man diese Übergangsregelung einfach aufgehoben. Das war ein Witz für alle Beteiligten. Wir haben die Zusage der BVG – dafür vielen Dank, Frau Kiziltepe –, dass die Übergangsregelung unverzüglich wieder in Kraft gesetzt wird. Gleiches gilt auch für die S-Bahn Berlin GmbH. Ich sage es hier ganz deutlich, so wie es auch die Kollegin Schubert schon gesagt hat: Diese Regelung wird erst dann wieder abgeschafft, wenn es eine funktionierende, gut laufende und dauerhafte Lösung gibt – vorher nicht. [Beifall von Taylan Kurt (GRÜNE) und Katina Schubert (LINKE)] Ich möchte es auch hier ganz deutlich sagen: Ich erwarte, dass die Forderungen wegen Fahrens ohne Ticket durch die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG für die Menschen aufgehoben werden, die zwischen Oktober 2023 und heute zwar ein Berlin-Ticket S gekauft und einen gültigen Leistungsbescheid hatten, aber keinen Berechtigungsnachweis vorlegen konnten. [Beifall von Taylan Kurt (GRÜNE) und Katina Schubert (LINKE)] Wenn ein System so dysfunktional ist, dass Tausende Menschen nicht zu ihrem Recht kommen können, dann kann es nicht sein, dass dies zum Nachteil der Menschen ist. Die SPD erwartet, dass dieses dysfunktionale und komplizierte Verfahren umgehend überarbeitet und so schnell wie möglich eine tragfähige und funktionierende Lösung entwickelt wird. Und die SPD erwartet, dass das alte Berlin-Pass-System zum 1. Januar 2025 wieder eingeführt wird, sollte es der Senatsverwaltung und der BVG nicht gelingen, ein funktionierendes digitales System zu etablieren. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
