Catherina Pieroth-Manelli
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin eine Mitarbeiterin des Krankenhauses des Maßregelvollzugs: „Besondere Ereignisse“ – so nennen wir es, wenn ein Patient Grenzen überschreitet, zum Beispiel einen Mitpatienten gefährdet oder gegenüber seiner Therapeutin übergriffig wird. Bis zum 18. Dezember kam es in unserem Krankenhaus dieses Jahr zu 848 „besonderen Ereignissen“. 2020 waren es noch 358. – Ich würde mich über mehr Ruhe freuen. – Als wir im November im Gesundheitsausschuss über die Situation im KMV sprachen, war allen klar: Es handelt sich um eine tickende Zeitbombe, und es ist nur die Frage, wann die nächste Eskalationsstufe erreicht sein wird. Das mussten wir nun über den Jahreswechsel schmerzlich mitverfolgen. Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist als forensisch-psychiatrische Klinik für die Unterbringung psychisch erkrankter und suchtmittelerkrankter, straffällig gewordener Menschen zuständig, die unter die Paragrafen 63 und 64 StGB fallen. Platz- und vor allem Personalmangel sind der Nährboden für frühzeitige Entlassung, Flucht und Gewalt. Die Konsequenzen tragen vor allem Mitarbeitende sowie Patientinnen und Patienten, aber letztlich wir alle. Frau Czyborra! Sie sprachen im November wesentliche Punkte an: Das KMV muss dringend räumlich erweitert werden. Das notwendige Geld ist vorhanden. Für einen Neubau bedarf es einer Zusammenarbeit mit Brandenburg. – Das ist richtig. Aber, liebe Ina Czyborra, es geht auch darum, eine zeitgemäße forensische Psychiatrie mit moderner Personalstrategie zu entwickeln. Wir Grüne und auch Die Linke machen dazu seit geraumer Zeit Vorschläge. Bis dato wurde davon nichts, rein gar nichts umgesetzt. Wir brauchen jetzt endlich eine Akut- und Mittelfristplanung, das heißt, nicht nur den Masterplan 2040. Es geht um die kommenden 16 Jahre, und die haben längst begonnen. Aktuell fehlen 102 Personalstellen. Gleichzeitig sind 72 Patientinnen mehr untergebracht, als vom Amtsarzt zugelassen. Das hat zur Folge, dass Pflegekräfte gerade einmal die Essens- und Medikamentenausgabe sowie das Scannen auf gefährliche Gegenstände gewährleisten können. Es geht also um reine Aufbewahrung; angemessene Betreuung ist schlicht nicht möglich. Zwar liegt diese Aufgabe federführend im Bereich Gesundheit, aber ich möchte hier insbesondere die CDU adressieren, die ihre Verantwortung gern allein der Gesundheitssenatorin überlässt, wo doch konstruktive Zusammenarbeit gefragt wäre. Bereits 17 vorzeitig Entlassene im vergangenen Jahr und weitere 20 in akuter Warteschleife dürften doch auch der CDU große Sorgen bereiten. Die Justizsenatorin ist leider nicht zugegen. Die im Haushalt hinterlegten 83 Millionen Euro und 89 Millionen Euro schaffen ein bisschen Luft, aber nur Geld hineinzuschütten – das hat Frau Czyborra auch schon gesagt –, Gebäude und Betten zu erweitern, genügt eben nicht. Wir brauchen dringend akute Lösungen. Dazu gehört, offene Stellen schnell zu besetzen und angestoßene Zulagenregelungen auch für die verbleibenden Berufsgruppen umzusetzen. [Beifall von Silke Gebel (GRÜNE)] Dazu gehört auch, eine professionelle Organisations- und Personalbeauftragte einzubeziehen und sich die Expertise einer öffentlichen Ausschreibungsagentur hinzuzuholen. [Beifall von Silke Gebel (GRÜNE)] Es braucht die Etablierung eines positiven Leitbildes, damit im Krankenhaus des Maßregelvollzugs Ärztinnen, Pfleger und Psychologinnen auch wieder arbeiten möchten. [Beifall bei den GRÜNEN] Dazu gehört, Berlins Ressourcen zu nutzen und das KMV mit dem bestehenden psychiatrischen Versorgungssystem zu verknüpfen und mit dem Institut für Forensische Psychiatrie der Charité einen wissenschaftlichen Leuchtturm zu entwickeln. Das Entlassmanagement muss verbessert und die forensische Psychiatrie wieder als Transit begriffen werden. Dazu gehört auch, die Aus- und Weiterbildung mitzudenken und das KMV für einen forensischen Praxisanteil in der akademischen Pflegeausbildung zu öffnen. Die im Bund richtigerweise angestoßene Reform des § 64 StGB, die die Anordnungsvoraussetzung für die Unterbringung enger fasst, muss selbstverständlich von einem akuten Ausbau von Suchttherapieplätzen in regulären Justizvollzugsanstalten begleitet werden. In diesem Sinne: Das Minimum an dieser Stelle sollte sein, nicht länger den Kopf in den Sand zu stecken und unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]
