Sebastian Schlüsselburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt kaum etwas Intimeres als die romantische Liebe zwischen zwei oder auch mehr Menschen. [Heiterkeit bei den GRÜNEN] Entsprechend sollte dies auch nicht Gegenstand öffentlicher Debatten sein. Das gilt auch für Politikerinnen und Politiker unabhängig von Ämtern und Mandaten. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Leider sieht die Realität oft anders aus. Es herrscht eine teilweise schon widerliche Lust daran, das Intimste von Menschen zum Gegenstand unappetitlichster Debatten zu machen. Und manche Zeitungen in diesem Land haben das ja praktisch zur Grundlage ihres Geschäfts gemacht. Insofern bedauere ich, dass die persönliche Beziehung von Frau Günther-Wünsch mit Herrn Wegner in dieser Form hier und heute sogar Anlass parlamentarischer Debatten ist. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Andererseits verstehe ich natürlich, wenn die besonders herausgehobenen Funktionen, die Frau Günther-Wünsch und insbesondere Herr Wegner haben, und die sich daraus ergebenden Abhängigkeits- und Unterstellungsverhältnisse zumindest Fragen nach potenziellen Interessenkonflikten aufwerfen. Insofern ist es zu begrüßen – und das tun wir auch –, dass der Senat jetzt Regelungen gefunden hat, die vermeiden sollen, dass auch nur der Anschein aufkommt, das Private und das Beruflich-Politische würden miteinander vermengt. Dies gilt umso mehr, als das Platzen des schwarz-roten Haushalts nach weniger als einem Monat zu absehbar harten Verteilungskämpfen und Zielkonflikten zwischen den Senatsverwaltungen führen wird. Dies ist dann auch die Bewährungsprobe für diese Regelung im Senat, die Sie sich gegeben haben, und da werden wir als demokratische Opposition natürlich genau hinsehen. Lieber Herr Regierender Bürgermeister! Einen Umstand, eine Zuständigkeit können Sie auf der Ebene der Geschäftsordnung des Senats allerdings nicht regeln. Nach Artikel 58 Absatz 2 und Absatz 3 bestimmen nur Sie allein die Richtlinien der Regierungspolitik und überwachen nur Sie allein deren Einhaltung. Ich hoffe, dass Sie – anders als Bundeskanzler Scholz – niemals zu diesem Instrument werden greifen müssen, sondern dass das Kollegialitäts- und Ressortprinzip im Vordergrund stehen wird. Und ich hoffe, dass diese Kompetenz niemals für den Geschäftsbereich der Bildungsverwaltung nötig sein wird, denn die könnten Sie verfassungsrechtlich nicht an Bürgermeister Evers oder Bürgermeisterin Giffey delegieren. Vielleicht ist das auch ein praktisches Beispiel dafür, warum die alte verfassungsrechtliche Stellung des Regierenden als Primus inter Pares der übrigen Senatsmitglieder praxisnäher und zeitgemäßer war als die jetzige Regelung. Ganz sicher ist, dass der Antrag der Faschisten nicht geeignet ist, das Problem zu bearbeiten. Liebe lässt sich nicht verbieten, auch nicht am Arbeitsplatz. Es kommt darauf an, transparent und seriös damit umzugehen. Dies gilt im Senat genauso wie zum Beispiel auf einem Betriebshof der BVG. Rechter Puritanismus, der sich oft genug als nur vorgeschoben erwiesen hat, hilft da keinem weiter. Darum werden wir den Antrag der Faschisten selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
