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Dr. Ersin Nas

CDU 18.01.2024 Sitzungen 19/41

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag soll eine Kappungsgrenze für Indexmietverträge eingeführt werden. Auch wenn man einer Begrenzung von Indexmieten zugestimmt hat oder zustimmen wird, halten wir den Antrag für nicht zustimmungsfähig. Aber erlauben Sie mir noch eine Frage: Herr Schenker! Was haben Betriebskostennachzahlungen mit der Indexmiete zu tun? Was hat die Milliardensteuer mit der Indexmiete zu tun? [Niklas Schenker (LINKE): Milliardärsteuer!] Sie haben vorhin über Themen geredet, die mit Indexmieten und Indexmietverträgen nichts zu tun haben. [Beifall bei der CDU] Wenn wir bei der Sache bleiben: Wenn es Ihnen tatsächlich um den Mieterschutz geht, dann müssen wir bei der Sache bleiben und sachlich argumentieren. Zunächst möchte ich deutlich machen, dass eine Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen ähnlich wie in § 558 Absatz 3 BGB grundsätzlich möglich ist. Die Koalition hat sich auch vorgenommen, solch eine Kappungsgrenze einzuführen. Die Koalition wird auch in Kürze einen eigenen Antrag hier bei Ihnen vorlegen. Dennoch halten wir eine Begrenzung auf 6 Prozent für nicht vertretbar und auch für nicht sachgerecht. Die Vorstellung des Gesetzgebers von 20 Prozent wird damit deutlich unterschritten. In Berlin wären es 15 Prozent, und wir wüssten nicht, warum wir das noch einmal drastisch senken sollten auf 6 Prozent. Für noch gravierender halten wir aber die Vorstellung, dass der Abschluss von neuen Verträgen verboten werden soll. Sie wollen in Ihrem Antrag ganz ausdrücklich ein Verbot von Neuvertragsabschlüssen mit Indexmieten. Es würde zwar dazu führen, dass keine neuen Verträge abgeschlossen werden, und wenn Sie die Indexmiete auf 6 Prozent reduzieren, wird auch keiner einen Indexmietvertrag abschließen, aber warum sprechen wir immer wieder von Verboten? – Sie wollen doch nicht den Menschen wieder vorschreiben, ob und wie sie ihre Verträge gestalten sollen. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Wenn Sie den Mieterschutz wollen, reicht eine Begrenzung aus. Ein Verbot ist der falsche Weg. Unsere Rechtsordnung schützt nicht nur die Mieterinnen, sondern auch die Vertragsautonomie der einzelnen Parteien, der Vertragspartner – darüber haben wir ausführlich im Ausschuss debattiert –, und auch dieser Schutz sollte nicht vergessen werden. Ein Vertragsabschlussverbot ist daher abzulehnen und in der Sache nicht zu rechtfertigen. Das einzig Positive in dem Antrag ist die Erkenntnis, dass es Lücken in bundesgesetzlichen Regelungen gibt. Sie haben immer wieder auf die Bundesregierung geschimpft – was sie machen soll. Hier im Land können wir nur Initiativen einreichen. Es gibt Lücken auf Bundesebene – ja! –, denn es gibt keine Kappungsgrenze für Indexmieten. Diese Lücken sollte man schließen, indem man die gesetzlichen Verweise und die Bestimmungen entsprechend anpasst und auch eine Kappungsgrenze für den Indexmietvertrag vorsieht. Daher wäre es aus unserer Sicht ratsam, sich an der geltenden Kappungsgrenze zu orientieren, aber auch hier führen wir die Diskussion fort und werden eine verlässliche und für die vielen Mieterinnen und Mieter Berlins gute Lösung finden. Das verspreche ich Ihnen. Diesem Antrag werden wir aber nicht zustimmen und haben wir auch nicht zugestimmt. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! [Beifall bei der CDU]

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