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Sebastian Schlüsselburg

LINKE 18.01.2024 Sitzungen 19/41

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 22. März 2022 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seine lang ersehnte Grundsatzentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Übernachtungsteuer getroffen. Seitdem ist klar, dass die Erhebung der Übernachtungsteuer verfassungskonform und insbesondere auch verhältnismäßig ist. Städte und Kommunen dürfen Tages- und Übernachtungsgäste und Geschäftsreisende für die Inanspruchnahme der öffentlichen Infrastruktur angemessen besteuern. Das ist eine gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Jian Omar (GRÜNE)] Die Entscheidung hat für die zweite gute Nachricht gesorgt. Sie hat klargestellt, dass die angemessene Besteuerung von – Zitat – „beruflich veranlassten Übernachtungen Gegenstand der Aufwandsteuer sein“ kann. Wir können also endlich die Geschäftsreisenden an der Finanzierung der von ihnen genutzten Infrastruktur beteiligen. Das ist aus mindestens drei Gründen richtig – erstens: Es schließt die angesprochene Gerechtigkeitslücke zu den privaten oder touristischen Aufenthalten. Es war schon schwer erklärbar, warum zum Beispiel der städtereisende Student zur Kasse gebeten wird und der Geldbeutel eines DAX-Unternehmens verschont blieb. Zweitens: Es bringt uns dringend benötigte Mehreinnahmen zur Investition in unsere Infrastruktur. Berlin soll schließlich noch attraktiver werden – für uns Berlinerinnen und Berliner, aber auch für unsere Gäste. Drittens: Die Streichung des Steuerprivilegs ist zugleich eine Entlastung der Beherbergungsbetriebe von unnötiger Bürokratie und Aufbewahrungskosten. Genau aus diesen Gründen hat meine Fraktion bereits im Oktober 2022 noch in der R2G-Koalition vorgeschlagen, das Steuerprivileg für Geschäftsübernachtungen zu streichen. Das kann man auch im „Tagesspiegel“ und in der „Morgenpost“ nachlesen. Nach anfänglichem Zögern hatten dann auch Ex-Senator Schwarz – da bin ich ihm sehr dankbar – und die SPD-Fraktion ihr Okay für eine Gesetzesänderung nach der Wiederholungswahl gegeben. Wie bei einigen anderen Vorgängen auch, ist es wegen des Koalitionswechsels auch bei diesem Vorhaben zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Deswegen und auch wegen der sich zuspitzenden Haushaltsschieflage haben die Grünen und wir im September 2023 einen Gesetzentwurf in dieses Haus eingebracht. Ich freue mich wie mein Kollege Schwarze sehr, dass sich die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion von uns haben überzeugen lassen, diese Gesetzesänderung vorzunehmen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. Ja, selbstverständlich! Erlauben Sie mir aber noch eine Kritik zum Schluss: Wir hätten auf Basis des Gesetzentwurfes von Grünen und uns Linken die Möglichkeit gehabt, die Steuer schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Weil CDU und SPD aber leider nicht bereit waren, zum Beispiel über einen gesichtswahrenden Änderungsantrag unserem Entwurf zuzustimmen, kann das Gesetz erst zum 1. April 2024 geändert werden. Und das führt wegen der Übergangsklausel in § 12 Absatz 2 aus Gründen des Vertrauensschutzes zu Steuermindereinnahmen für alle bestätigten Reservierungen vor dem Stichtag und zu einer enormen bürokratischen Belastung der Hotels, die jetzt jede einzelne Reservierungsbestätigung checken müssen und dann dafür auch weiterhin die Aufbewahrungspflichten haben. Und weil es einige Reservierungen für das gesamte Jahr oder auch das Folgejahr gibt, hat der DEHOGA den Hotels bereits mitgeteilt, dass auch – ich zitiere – Verträge für 2026 und 2027 von der City-Tax befreit sind, nämlich sofern sie unter diese Klausel fallen. Solche Spielchen des Politikbetriebs sind bei Punkten, wo wir demokratischen Fraktionen uns einig sind, doch wirklich unnötig, in diesem Fall auch noch nachteilig für das Land und die betroffenen Betriebe. Lassen Sie uns bitte in Zukunft versuchen, Eitelkeiten beiseitezuschieben und gemeinsam zum Wohle der Stadt zu handeln, vor allen Dingen dann, wenn es um solche Punkte geht, die konsensual sind und unsere Einnahmesituation und damit unsere Handlungsfähigkeit verbessern. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Julian Schwarze (GRÜNE)]

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