Stephan Lenz
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich gestern den vorliegenden Antrag las, war ich zunächst beeindruckt. Der Verfasser hatte sich doch erhebliche Mühe gemacht, das Anliegen zu begründen. Das Land Berlin sollte aufgefordert werden, eine Bundesratsinitiative zu starten. Angestrebt wird eine Änderung des Parteienfinanzierungsrechtes. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde gesichtet, und das Spannungsverhältnis wurde zutreffend herausgearbeitet, in dem das ganze Thema liegt. Meine Begeisterung legte sich dann natürlich ein bisschen, als ich bei der Recherche realisiert habe, dass es ein eins zu eins abgeschriebener Antrag der Bundestagsfraktion ist. Das war jetzt eine nicht so große Herausforderung, das zu machen. [Anne Helm (LINKE): Ressourcen effektiv nutzen! – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Die Linken sind Teamplayer!] Effizient ist es allemal, dann aber doch nicht so viel Arbeit, Herr Schlüsselburg. Der Antrag ist auch nicht ganz neu, sondern stammt aus dem Jahr 2021, wie ich gefunden habe. Steht jetzt zu befürchten, dass wir die ganzen Ladenhüter der Bundestagsfraktion hier als Bundesratsinitiative bekommen? Ich hoffe nicht, weil es dann langweilig würde, Herr Schlüsselburg. Sei es drum. Im Prinzip ist es eine spannende Fragestellung, auch wenn die Debatte, wie gesagt, an sich nicht hierher gehört, sondern dorthin, wo die Anträge erarbeitet worden sind, nämlich in den Deutschen Bundestag. Ein paar Worte möchte ich dennoch zur Sache sagen: Richtig ist, dass die finanzielle Abhängigkeit zur politischen Abhängigkeit von Parteien führen kann. Also müssen sich Parteien so finanzieren, dass Abhängigkeiten vermieden werden. Wie gelingt das am besten? Am besten gelingt das, wenn sich die finanziellen Mittel, die Parteien für ihre wichtige Aufgabe in unserer Parteiendemokratie zur Verfügung haben, aus möglichst vielen verschiedenen Quellen speisen. Neben staatlichen Mitteln sind dies vor allem Mitgliedsbeiträge und eben auch Spenden von Privatpersonen und von Unternehmen. Dieser Mix gerade schafft im Ergebnis die erforderliche Unabhängigkeit. Daher sieht unser deutsches Parteienrecht auch genau diesen Mix vor. Andere Länder machen das anders mit Schwierigkeiten, die dort bestehen. Wir machen das so. Wir setzen insgesamt auf ein Mix-Modell in Deutschland. Wir können doch auch sagen, dass sich das summa summarum in Deutschland sehr bewährt hat. [Anne Helm (LINKE): Für manche schon!] Das Parteienrecht verlangt aber aus guten Gründen in hohem Ausmaß Transparenz. Die Geldquellen der Parteien müssen den Bürgern bekannt sein. Ist der beschriebene Finanzierungsmix nicht gewährleistet, ist das für eine Partei schief, dann löst das Probleme aus. Dann kann es berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit einer Partei geben. – Noch einmal: Es funktioniert alles in allem in Deutschland gut. Das ist ein großes Privileg. [Anne Helm (LINKE): Für die einen mehr, für die anderen weniger!] Es ist gut organisiert, und wir sollten diesen eingespielten Grundsatz der Parteienfinanzierung in Deutschland nicht anfassen. Schon gar nicht sollten wir, auch wenn das der heimliche Traum aller Linken ist, auch noch diesen Bereich vollkommen einer staatlichen Finanzierung zuführen. Genau das wäre nämlich die Konsequenz Ihres Antrages, [Anne Helm (LINKE): Nö! Nö!] wenn Sie die privaten Finanzierungsmöglichkeiten beschränken oder ausschließen. Im Ergebnis würde dadurch genau die Abhängigkeit vom Staat entstehen, die vom aktuellen Parteienrecht unbedingt vermieden werden soll. [Anne Helm (LINKE): Wir haben Erfahrung mit anderen Modellen!]
