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Ines Schmidt

LINKE 16.11.2023 Sitzungen 19/38

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen, die vielleicht zu Hause irgendwo zuhören! Der vor uns liegende Antrag zum Gewaltschutz für Frauen ist in allen Punkten zustimmungsfähig, da er eine Lücke in der Umsetzung der Istanbul-Konvention schließt und Frauen sowie ihre Kinder schützt. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Wir alle haben noch die Ermordung von Zohra G. durch ihren Expartner im April 2022 auf offener Straße in Erinnerung, woraufhin sich sofort unsere ehemaligen Senatorinnen Katja Kipping, Ulrike Gote und Iris Spranger auf ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation verständigten. Seit diesem Zeitpunkt sind die Härtefallkonferenzen unter Leitung der Polizei wieder präsenter im Bewusstsein, und das ist auch gut so, denn die Umsetzung der Härtefallkonferenzen ist sehr wichtig. Durch die geballte Kompetenz von Polizei, Frauenhausträgern und Jugendämtern, die wie Zahnräder ineinandergreifen, können Frauen vor dem Tod geschützt, schnell an Frauenhäuser vermittelt und ihre Kinder unkompliziert durch einen Kindergarten- oder Schulwechsel geschützt werden. Leider gibt es wohl bis jetzt noch datenschutzrechtliche Bedenken, die einen reibungslosen Austausch von Daten, sprich Betroffenen- und Täterdaten, verhindern. Diese müssen schnellstmöglich auch durch rechtliche Klarstellung geklärt werden. Andere Bundesländer wie Bremen und Rheinland-Pfalz sind vorbildliche Beispiele im Umgang mit Härtefallkonferenzen. Lasst uns einfach von ihnen lernen! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Ich möchte hier noch auf einen anderen Punkt eingehen. Auch bei der damaligen Presseerklärung der drei Senatorinnen gab es einen zentralen Punkt, nämlich den bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen, den alle – alle! – als notwendig voranstellten. Berlin erfüllt bei Weitem nicht die in der Istanbul-Konvention vorgegebenen Frauenhausplätze. Wir sind auf dem Weg, aber noch lange nicht am Ziel. Frauen werden immer noch abgewiesen und nach Brandenburg weitergeleitet. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass die Unterbringung von Frauen mit männlichen Kindern sowie vielen Kindern, also mehr als zwei Kindern, immer noch sehr schwierig ist. Aus diesem Grund ist es skandalös, dass die Finanz- sowie die Gleichstellungsverwaltung die bauliche Umsetzung des neuen Frauenhauses jetzt stoppen. Sie haben einfach keine eigenen Mittel für den Haushalt 2024/2025 angemeldet. Diese würden sich auf circa 7 Millionen Euro belaufen. Ich will hier zu bedenken geben: Wir planen dieses Frauenhaus seit 2020. Die BIM hat eigens für diesen Zweck ein Grundstück käuflich erworben. Ich will einfach erklären: Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen. Das Ding steht auf dem Reißbrett, es ist fertig. Der Träger und die BIM haben alles so weit fertig, das LKA hat die Ausführungsplanung abgenommen. Wir haben bereits sehr viel Geld investiert. Alle stehen in den Startlöchern, um zu bauen, und jetzt diese furchtbare Nachricht, die uns eher beiläufig im letzten Gleichstellungsausschuss ereilte: Das neunte Frauenhaus soll nicht kommen. Drei Jahre für die Mülltonne, weil die Regierung nicht zu ihren Koalitionsversprechen steht. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Ich zitiere wörtlich aus dem Koalitionsvertrag: Wir planen ein neuntes und zehntes barrierefreies Frauenhaus unter Berücksichtigung der männlichen, jugendlichen Kinder betroffener Frauen. Die Regierung sollte schneller handeln, Verantwortung übernehmen und eigene Mittel für den Bau in die Hand nehmen. Retten Sie das neunte Frauenhaus! Lassen Sie uns nicht auf Bundesmittel warten, die dann eventuell sowieso nicht kommen! Stellen Sie, CDU und SPD, wie wir auch als Linke und Grüne Änderungsanträge im Hauptausschuss Ende November! Zeigen Sie, wie wichtig Ihnen Frauen und Kinder sind, auch nach der Wahl! Und ehrlich: Wenn Sie das neunte Frauenhaus nicht hinbekommen, wie wollen Sie denn dann am zehnten arbeiten? – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

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