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Christian Gaebler

16.11.2023 Sitzungen 19/38

Herr Präsident! Liebe Kollegin Schmidberger! Nein, das ist nicht widersprüchlich, denn wir treten dafür ein, dass ein normales Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] das dann auf wirtschaftlicher Basis einen Erwerb einer Immobilie ermöglicht, und nicht, dass wir als Staat dauerhaft Sanierungsaufgaben für private Unterlassungen übernehmen. Sie können mal Ihren Kollegen, der fünf Jahre in der Verantwortung war, fragen, warum er an der Stelle nicht früher eingegriffen hat. [Vereinzelter Beifall bei der CDU und der AfD – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Fragen Sie ihn doch mal! Das war nämlich ein grüner Bezirksstadtrat. Insofern verstehe ich den Ärger der dort Wohnenden. Deshalb finde ich es richtig und wichtig, dass die Bezirksverordnetenversammlung ihrem Beschluss, doch möglichst das Vorkaufsrecht auszuüben, wo der Senat jetzt sagt, das ist aus unserer Sicht an der Stelle wirtschaftlich nicht vertretbar, die Konsequenz folgen lässt, nämlich den zuständigen Bezirksstadtrat dabei zu unterstützen, die Auflagen zu formulieren und umzusetzen, damit die Mieterinnen und Mieter in ordentlichen Wohnverhältnissen wohnen. Aber das ist tatsächlich Aufgabe des Eigentümers, und das muss dann umgesetzt werden.

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