Christian Gaebler
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich fange mal mit der ersten Frage an, nämlich der grundsätzlichen. Wir haben festgestellt, dass das Vorkaufsrecht durch das Bundesgerichtsurteil im Grundsatz gekippt worden ist, dass wir noch eine kleine Ausnahme haben in dem Fall, wo besonders mangelhafte Sanierung und ein schlechter Zustand des Gebäudes vorliegt. Wir haben das beim Thema Hermannstraße, Weichselstraße diskutiert, haben es für die Hermannstraße nicht übernommen. Für die Weichselstraße haben wir damals gesagt, dass wir dort unter Beachtung der besonderen Umstände und des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Sanierungsaufwand trotz gewisser Bedenken ein Zeichen setzen wollen. Beim Thema Mecklenburgische Straße kann man ganz gut sehen, dass wir an einem Punkt sind, wo es auch um grundsätzliche Fragen geht, ob der Staat nämlich dauerhaft für die Unterlassung privater Eigentümer in Haftung genommen wird und das Ganze mit Steuergeldern ausgleichen soll. Gut, dass der Bezirk das im vergangenen Jahr so aufbereitet hat, dass wir feststellen konnten, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Vorkaufsrechts vorliegen. Man kann sich allerdings fragen, was die fünf Jahre vorher eigentlich passiert ist, warum diese Analysen und diese Kontrollen im Bezirk nicht gemacht worden sind. Dann wäre es vielleicht gar nicht erst so weit gekommen. Insofern ist jetzt die Frage: Wenn diese Mängel festgestellt worden sind und wir festgestellt haben, dass die Wirtschaftlichkeitskriterien, die wir auch bei solchen Fällen anlegen müssen, nicht gegeben sind – nach Aussage der GESOBAU wäre hier ein Sanierungsaufwand anzusetzen, der fast dem Kaufpreis gleichkommt –, dann muss der Bezirk sehen, wie er mit dem zukünftigen Eigentümer umgeht und was er an Auflagen für eine Sanierung macht. Noch mal: Wir müssen irgendwann mal festlegen: Ist es eine staatliche Aufgabe, solche Unterlassung mit Steuergeldern zu heilen, oder ist es die staatliche Aufgabe, den privaten Eigentümer dazu zu bringen, seinen Pflichten und seinen Aufgaben nachzukommen? Das ist die Situation, in der wir hier sind. Wir haben gemeinsam entschieden, dass an dieser Stelle alle Grenzen der Wirtschaftlichkeit gerissen werden, und dass deshalb hier der andere Weg kommt, dass nämlich, wenn ein neuer Eigentümer dort in Aktion tritt, der Bezirk genau diesem Eigentümer gegenüber die Auflagen für die Instandsetzung und Sanierung für ordentliche Wohnverhältnisse geltend machen und dann auch durchsetzen muss.
