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Iris Spranger

21.09.2023 Sitzungen 19/35

– denn ich bringe das Gesetz ein, und die Fragestellung kommt dann an die Angehörigen der Fraktionen, denn da wird es dann diskutiert. Praktizierte Demokratie ist, wenn das Volk als staatlicher Souverän politische Entscheidungen durch den Mehrheitswillen der Bevölkerung trifft. Die Absenkung des Wahlalters und die damit verbundene größere Partizipation ist ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie und der demokratischen Partizipation. Der Koalitionsvertrag trägt die Überschrift „Das Beste für Berlin“. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die verfassungsändernden Mehrheiten im Parlament auszuloten und die Einführung des Wahlalters 16 schnellstmöglich zu verwirklichen, denn es steht im Koalitionsvertrag, und wir wollen das gemeinsam umsetzen. Durch die Novellierung würden rund 50 000 Berlinerinnen und Berliner zwischen 16 und 18 Jahren das aktive Wahlrecht bei der Abgeordnetenhauswahl erhalten. Das sind rund 2 Prozent der Wahlberechtigten. Die Änderung gilt zugleich – auch das ist wichtig – für die zukünftige Teilnahme an Volksbegehren und Volksentscheiden. Bis jetzt gilt die Regelung, dass das Wählen ab 16 Jahren lediglich bei den Wahlen für die Bezirksverordnetenversammlungen und zum Europäischen Parlament möglich ist, dort erstmals am 9. Juni 2024. Mit dem vorgelegten Antrag zur Verfassungsänderung soll hier ein Gleichklang hergestellt werden. Es ist kaum noch zu vermitteln, warum junge Menschen zwar auf bezirklicher und europäischer Ebene – denn dort hat der Bundesgesetzgeber das im Januar entsprechend angepasst – wählen dürfen, aber nicht auf Landesebene. Ich hoffe, dass die Verabschiedung der neuen Regelung für die Abgeordnetenhauswahl noch in diesem Jahr umgesetzt wird. Damit könnten 16- und 17-jährige Berlinerinnen und Berliner dann bei der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus, 2026, wählen gehen, so, wie das Wahlalter 16 auf Landesebene bereits – ich habe es vorhin schon gesagt, aber ich nenne noch mal die Bundesländer – in Schleswig-Holstein, in Baden-Württemberg, in Brandenburg, in Bremen, in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt wurde. Im Namen des ganzen Senats möchte ich Sie als Abgeordnete dazu ermutigen, die überfällige Änderung des Wahlrechts schnellstmöglich herbeizuführen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN – Beifall von Steffen Zillich (LINKE)]

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