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Dr. Bahar Haghanipour

21.09.2023 Sitzungen 19/35

Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit für heute beendet. Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2022 Bericht Drucksache 19/1155 Wie üblich erstattet zunächst der Vorsitzende des Petitionsausschusses seinen mündlichen Bericht. – Herr Kollege Penn, bitte schön, Sie haben das Wort! Maik Penn (CDU); Berichterstatter: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem es im Vorjahr aufgrund des Wahljahres 2021 keinen Bericht gab, legen wir heute einen aktuellen Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahre 2022 vor. Der Petitionsausschuss besteht aus zwölf Mitgliedern aller Fraktionen. Grundlage der Einrichtung und unserer Arbeit sind die Artikel 34 und 46 der Verfassung von Berlin und das Berliner Petitionsgesetz. Egal, wie alt man ist, egal, wo man wohnt, ob man Berlinerin oder Berliner ist oder Tourist, in eigener Sache oder zugunsten Dritter, jeder hat die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Dem Petitionsausschuss gegenüber haben alle öffentlichen Stellen Auskunftspflicht, wir führen Anhörungen durch, wir machen Termine vor Ort, wir können Zeugen und Sachverständige vernehmen und vereidigen – all dies, und das schätze ich sehr, in guter partei- und fraktionsübergreifender Zusammenarbeit. Vorneweg sind mir einige Danksagungen sehr wichtig: erstens an die 1 417 Petentinnen und Petenten; in Wahrheit sind es deutlich mehr, weil sich hinter vielen Petitionen auch eine Reihe weiterer Menschen verbirgt. Danken möchte ich den Petentinnen und Petenten insbesondere für das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird, da es sich sehr oft um persönliche Sachverhalte und zuweilen harte Schicksale, aber zugegebenermaßen auch um einige Petitionen mit etwas Unterhaltungswert handelt. Zweitens möchte ich den neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausschussbüro, sehr häufig mit jahrzehntelanger Erfahrung, Dank sagen. Dies ist wahrlich ein sehr großer Schatz. Mit viel Engagement, mit Leidenschaft und Fachkompetenz erfolgt die Bearbeitung im Ausschussbüro. Frau Birkhoff sitzt heute stellvertretend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussbüros hier im Saal. [Allgemeiner Beifall] Ihnen den herzlichen Dank der Ausschussmitglieder und, wie man gerade hörte, des gesamten Hauses! Drittens möchte ich den Mitgliedern des vorangegangenen Senats, nämlich dem Senat des vergangenen Jahres 2022, für die Zusammenarbeit in vielen Fällen danken; dazu komme ich später noch mit einigen Beispielen. Viertens, das hatte ich bereits erwähnt, möchte ich mich bei den Ausschusskolleginnen und -kollegen bedanken. Die Zusammenarbeit macht in der Tat große Freude, soweit es irgend geht, ohne Parteibücher, sachorientiert, die Themen zu bearbeiten. Im Jahr 2022 haben wir im Petitionsausschuss mit 27 Berichterstattergebieten verteilt auf zwölf Ausschussmitglieder insgesamt 1 511 Petitionen bearbeitet. Ein Viertel der Petitionen drehte sich um die Bereiche Aufenthaltsrecht und Verkehr. Wir haben im Jahr 2022 eine Verdopplung der ergänzenden Zuschriften erfahren, sodass im letzten Jahr knapp 4 300 ergänzende Zuschriften zu den Petitionen zu bearbeiten waren. Wir haben im Bereich der Verkehrspetitionen häufig Fragestellungen, bei denen es um geänderte Verkehrszeichen geht, die gewünscht sind, Kritik an Radewegeplanungen und Ähnliches mehr, mit denen wir uns im Ausschuss zu befassen hatten. Es gibt Petitionsverfahren mit sehr zügigem Abschluss; das führt dann zum Beispiel dazu, dass, wenn der Petitionsausschuss sich an ein Amt, ein Bezirksamt oder eine Senatsverwaltung, wendet, da sehr schnell Abhilfe getroffen werden kann, so wie die Petition vorliegt. Leider haben wir aber auch Petitionen, die über viele Legislaturperioden vorliegen, mit denen wir uns über viele Jahre zu befassen haben. Daher ist mir die direkte Ansprache der politischen Hausleitungen wichtig. Wir haben im vergangenen Jahr wichtige, langlaufende Petitionen beschleunigen und zum Abschluss bringen können, beispielsweise eine Bildungspetition, die dem Ausschuss seit der 17. Wahlperiode vorlag. Hier hat der damalige Bildungsstaatssekretär Slotty sich regelmäßig diese Vorgänge vorlegen lassen, in seinem Haus für eine Beschleunigung gesorgt, und am Ende wurde das Lehrkräftebildungsgesetz geändert, entsprechend angepasst, und ein Lehrer, der inzwischen nach Brandenburg gegangen war, ist nach Berlin zurückgekehrt, und auch viele andere Kolleginnen und Kollegen haben diese Möglichkeit erfahren. Der Petitionsausschuss hat darüber hinaus die Möglichkeit der Selbstbefassung. Davon machen wir zunehmend Gebrauch, insbesondere zum Beispiel beim Thema Nachverdichtung. Hier entsteht bei Petentinnen und Petenten häufig der Eindruck, dass Bürgerbeteiligung nur alibihaft stattfindet. Da, wo Verwaltung und städtische Gesellschaften in der Zuständigkeit sind, haben wir auch eine entsprechende Anhörung im Ausschuss mit der damaligen Staatssekretärin und mit Geschäftsführern von städtischen Gesellschaften durchgeführt. Wir haben uns dort mit Verfahrensregeln befasst, mit Anregungen für Optimierungen, und dieses Thema wird uns natürlich im Rahmen der weiteren Nachverdichtung, die es hier in der Stadt geben wird, beschäftigen. Wie sieht die Bilanz des Ausschusses aus? Wie häufig konnten wir helfen? – In 31 Prozent der Fälle konnten wir Petitionen positiv oder teilweise positiv beschließen. In 42 Prozent wurden Auskünfte erteilt; da wurden Zuständigkeiten zusammengetragen, Hintergründe ermittelt und aufgeklärt. 16 Prozent mussten wir leider negativ abschließen, und in 11 Prozent haben wir Petitionen neutral beendet, indem wir sie beispielsweise an den deutschen Bundestag abgegeben haben, keinen Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen hatten oder Petitionen vorlagen, die uns mehrfach eingereicht wurden, bei denen sich das Anliegen nicht geändert hatte. Gestatten Sie mir einen Blick nach vorn: Der Petitionsausschuss möchte seine Öffentlichkeitsarbeit verstärken. Zu häufig sind Existenz und Möglichkeiten des Petitionsausschusses noch unbekannt. Wir wollen dazu quartalsweise in die Bezirke gehen. Wir wollen Material in die Bürgerämter, Stadtteilzentren und in öffentliche Einrichtungen bringen. Wir als Haushaltsgesetzgeber – und darüber haben wir uns im Jahr 2022 im Petitionsausschuss ausgiebig unterhalten – wollen uns noch einmal intensiver mit dem Thema Stellenausstattung befassen. Das ist auch die herzliche Bitte an die Kolleginnen und Kollegen, die in den nächsten Wochen an den entsprechenden Stellen noch damit befasst sind: Wir haben im Petitionsausschuss aktuell neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Demgegenüber hat der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin, der ein Hilfsorgan des Ausschusses ist, 17 Stellen, davon zwei Drittel im höheren Dienst. Hier lautet eben die herzliche Bitte an die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen, hier nachzujustieren, auch im Kontext der Evaluation des Bürger- und Polizeibeauftragten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in Zeiten, in denen das Vertrauen in staatliche Institutionen oft infrage gestellt wird. Wir dürfen und müssen uns selbstkritisch fragen, warum das so ist. Gerade wir sind in der Verantwortung. Stärken wir den Parlamentarismus, stärken wir das Petitionswesen, und damit unsere demokratischen Errungenschaften! – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Beifall von Anne Helm (LINKE)]

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