Iris Spranger
Ja, selbstverständlich! Über diesen Phänomenbereich habe ich auch schon mehrfach berichtet, auch im Innenausschuss. Ich finde es auch richtig, dass wir diesen Phänomenbereich weiter ausbauen. Das wird auch noch mal personell unterstützt. Wir haben darüber auch im Sicherheitsgipfel gesprochen. Ich möchte einmal einen Sachverhalt ansprechen, der hier wahrscheinlich mit zum Tragen kommt. Es gibt auch bei den drei von mir genannten Personen sehr viele Aliasidentitäten, das heißt: Sie haben mehrere Identitäten. Wir haben gerade in solchen Ländern, aus denen sie im Übrigen auch herkommen – Guinea zum Beispiel – den Sachverhalt, dass auch bei der Polizei schon mehrere Identitäten bekannt sind, sie trotzdem ihren Pass wegwerfen, und die Länder, die eigentlich durch Rückführung aufnehmen müssten, kein Rückübernahmeabkommen haben und praktisch auch nicht zurücknehmen. Das heißt, es gibt Fälle, wo wir direkt mit der Polizei, weil wir das durch das LEA – die Daten existieren ja durch das LEA – in den Daten haben, in die Botschaften gehen, und uns dort aber leider keine Rücknahme gegeben ist. Wir haben uns im Sicherheitsgipfel auch darüber unterhalten, dass auch der Bund gefordert ist, mit diesen Ländern – denn das kann nur der Bund, das können wir nicht machen – Rücknahmeabkommen zu machen. Da haben sich leider einige, gerade afrikanische, Staaten noch geweigert, es zu tun. Dann hätte man die Gelegenheit, diese Abschiebungen auch schneller vorzunehmen. Deshalb habe ich vorhin gesagt: Aufenthaltserlaubnis in Sachsen-Anhalt, Duldung. Dort wird dann natürlich das Gericht in dem Verfahren die Festlegung treffen, wie strafrechtlich weiter vorgegangen wird.
