Stephan Lenz
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Thema Einbürgerung kann man wirklich sehr verschiedener Meinung sein. Das sind wir hier im Haus auch in vielen Fragen, die dieses Themenfeld betreffen. Aus Sicht der Union handelt es sich bei der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit um einen sehr bedeutenden Akt, sozusagen um die förmliche vollständige Aufnahme in die deutsche Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten. Es handelt sich bei der Einbürgerung nicht um eine reine Formalie, und es handelt sich auch nicht um ein Integrationsangebot. So soll die Einbürgerung in aller Regel am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang. Daher hat es auch seine Ordnung, dass Erteilungsvoraussetzungen nur mit einem gewissen Aufwand an Engagement und Zeit zu erfüllen sind. Nicht jeder kann eben einfach mal den deutschen Pass beantragen und erlangen. Das würde ihn entwerten, und unserem Land wäre damit auch nicht gedient. So weit, so gut. Aber darum geht es hier vorliegend nicht. Es geht hier vielmehr darum, dass eingereichte Anträge auf Einbürgerung in Berlin viel zu langsam bearbeitet werden und zwar alle, auch die vollkommen unproblematischen. Das kann in der Tat nicht so bleiben, denn das ist in jeder Hinsicht nicht angemessen. Die Ergebnisse des Vorgängersenats waren auf diesem Gebiet geradezu paradox. Man hatte das Gefühl, je stärker sie die Erteilungsvoraussetzungen absenken, desto geringer waren die Einbürgerungszahlen. Auch das konnte so nicht bleiben. In Zukunft muss im Bereich der Einbürgerung schneller und vor allem effizienter gearbeitet werden. Das wird jetzt konkret. Der neue Senat hat die Sache angenommen. Wir werden ab 2024 ein zentrales Einbürgerungszentrum in Berlin haben. Das wird mit angemessener sachlicher und personeller Ausstattung seine Arbeit aufnehmen und für zügige Verfahren sorgen. Endlich ist der Gesetzentwurf da. Wir werden ihn hoffentlich noch vor der Sommerpause gemeinsam hier verabschieden. Dass in der Folge der Ankündigung dieses Gesetzentwurfs jetzt sozusagen Stillstand auf Bezirksebene im Bereich der Anspruchseinbürgerung eingetreten ist, das wiederum ist nicht akzeptabel. Wir haben das im Innenausschuss auch schon beraten. Wir sehen dieses Problem. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Hier hat der Antrag der Grünen durchaus auch seine Berechtigung, er kann eine Debatte anstoßen. Es sind auch einige Punkte dabei, die man betrachten kann, über die man reden muss. Das haben wir, wie gesagt, am Montag begonnen. Das werden wir fortführen. Sie nennen dort konkret einen Rückgriff auf einen eingerichteten Springerpool. Sie fordern ein praktikables Konzept ein. Sie fordern Rechtssicherheit für eingegangene Anträge. Das sind alles Punkte, über die man der Tat reden muss. Wenn es andere Wege gibt, können wir die auch beschreiten. Ich sage es aber noch einmal: Es ist keine Alternative, dass die Anträge unbearbeitet liegen bleiben, bis das Zentrum seine Arbeit aufnimmt. Ich fasse zusammen: Lassen Sie uns jetzt zügig gemeinsam die rechtlichen Voraussetzungen für das zentrale Einbürgerungszentrum schaffen, damit all diejenigen, bei denen die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, auch schnell und effizient eingebürgert werden können, und lassen Sie uns gemeinsam für ein gutes Übergangsmanagement sorgen. Das Ziel sollten wir jetzt miteinander verfolgen. Streiten können wir dann später wieder in Einbürgerungsfragen, aber nicht in solchen Verfahrensfragen. Das sollten wir gemeinsam machen, denn es gibt keinen vernünftigen Grund, dass Verfahren nicht effizient abgewickelt werden. In diesem Sinne freue mich auf eine gute Debatte in den Fachausschüssen. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung bei der Einrichtung des Zentrums. Dann hoffen wir, dass wir nächstes Jahr in dem Bereich eine andere Situation haben. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]
