Louis Krüger
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit ihren unterschiedlichen fachlichen Hintergründen sind eine Bereicherung für alle Berliner Schulen und längst unverzichtbar für die Aufrechterhaltung des schulischen Alltags. Unser bildungspolitisches Ziel muss daher sein, Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern eine angemessene pädagogische Ausbildung und ausreichend Unterstützungssysteme auf dem Weg in den Lehrerinnen- und Lehrerberuf zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, dass nun endlich eine rechtliche Grundlage für die berufsbegleitenden Studien und die vorausgehenden Qualifizierungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in das Lehramt geschaffen wird. Das haben wir auch als rot-grün-rote Regierung in der Bildungsverwaltung schon angestoßen. Gut, dass das nun weiterverfolgt wird! Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet eine gute Grundlage für eine Diskussion, und viele Kritikpunkte wurden auch bereits eingearbeitet. Nichtsdestotrotz bestehen meiner Ansicht nach noch Änderungsbedarfe. Gerade hinsichtlich des Prüfungssystems, der Bestehensvoraussetzung, der Begleitstrukturen und konkreter Inhalte bleiben bei mir noch offene Fragen. Diese werden wir planmäßig nächste Woche im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie diskutieren können. Ich habe mich deshalb auch ein wenig gewundert, dass die CDU heute schon unbedingt eine Rederunde zu diesem Thema angemeldet hat, vermutlich aus Mangel an Alternativen. Ich weiß es nicht genau. Dieser Gesetzesentwurf bedarf einer fachlichen Debatte und keines politischen Schlagabtauschs. Deswegen halte ich ihn nicht sehr geeignet dafür, ihn heute zu debattieren. Sie werden merken: Es ist auch sehr fachlich, sehr technisch. – Ich versuche trotzdem, Ihnen das Thema näherzubringen, und werde auf einige Lücken inhaltlich hinweisen und freue mich dann auf die fachliche Diskussion nächste Woche im Fachausschuss. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung wird in dem Gesetzentwurf dazu ermächtigt, das Nähere über die berufsbegleitenden Maßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Das hat Frau Khalatbari auch schon angesprochen. Wie die berufsbegleitenden Maßnahmen im Detail ausgestaltet werden, hängt also wesentlich von der noch zu erlassenen Rechtsverordnung ab. Daher sollten die gesetzlichen Vorgaben für diese Rechtsverordnung möglichst detailliert und konkret sein. In den Vorgaben für die Rechtsverordnung fehlen aber bisher Regelungen zu den Inhalten der pädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen und den berufsbegleitenden Studien. Diese Inhalte sind aber von entscheidender Relevanz, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen. Gerade für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die kein klassisches Lehramtsstudium absolviert haben, sollte hier ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Es sollte sichergestellt werden, dass Pädagogik und Didaktik, Schulrecht und Schulentwicklung, Diversität und Inklusion, Diagnostik und Leistungsbewertung sowie Selbstreflektion Teil der pädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen und berufsbegleitenden Studien sind. In den bisherigen gesetzlichen Vorgaben für die Rechtsverordnung sind auch die Prüfungsformate, der konkrete Prüfungsverlauf, die Aufsichtsführung bei der Prüfung und die Nachkontrolle der Prüfungsergebnisse nicht verankert. Das kann so nicht bleiben, entscheidet doch die Prüfung am Ende darüber, ob die Person für den Schuldienst geeignet ist und längerfristig einsteigen kann. Diese Frage war schließlich auch der Grund für die Klage einer Quereinsteigerin, durch die das Fehlen der Rechtsgrundlage überhaupt erst in die Öffentlichkeit kam, und warum wir darüber reden. Hier erscheint das Fehlen also besonders bemerkbar zu sein, und deswegen sollte das entsprechend geregelt sein. Unklar bleibt auch, wie die Auswahl der Dozentinnen und Dozenten erfolgen soll, die Dauer ihrer Beauftragung und die Abberufung. Das hinterlässt bei allen Beteiligten Unsicherheit und Unklarheiten und sollte unbedingt in die gesetzlichen Vorgaben für die Rechtsverordnung mit aufgenommen werden. Ich will weitere Fragen stellen. Ich frage mich, warum Quereinsteiger in dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht einfach wie im regulären Vorbereitungsdienst von 18 auf 24 Monate ausdehnen können. Ich finde im aktuellen Gesetzentwurf dazu leider keine Angaben. Ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst in Teilzeit sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein und könnte vor allem Quereinsteigende ohne berufliche Vorerfahrung entlasten und die Erfolgsquote deutlich erhöhen. Weiter! Was ist mit dem Nachteilsausgleich bei körperlichen Einschränkungen und chronischen Erkrankungen? – Die Universitäten gehen hier mit gutem Beispiel voran und haben längst umfassende Regelungen für Studierende etabliert. Es ist höchste Zeit, dass ein Nachteilsausgleich auch für den Vorbereitungsdienst und die berufsbegleitenden Maßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs implementiert wird. All diese Forderungen werde ich auch im Bildungsausschuss einbringen, und ich hoffe, dass der Gesetzentwurf in diesem Sinne angepasst wird. Eine solide Ausbildung für angehende Lehrkräfte und ein berufsbegleitender Quereinstieg erfordern klare und präzise Vorgaben, um eine hohe Qualität und genügend Unterstützung zu gewährleisten. Das haben die engagierten Menschen verdient, die sich in das Abenteuer Quereinstieg begeben und Verantwortung für die Schülerinnen in dieser Stadt übernehmen. – Danke schön! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
