Karsten Woldeit
– Ja, ja die Frage kommt. – Sind Sie nicht mit mir der Überzeugung, dass unser Gesetzänderungsantrag, der sich ja an anderen Polizeigesetzen orientiert, rechtmäßig ist? Wäre es nicht im Umkehrschluss dann für Sie auch so, dass das Polizeiaufgabengesetz in Bayern und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Hessen nach Ihrer Bewertung auch irregulär wären?
