Martin Matz
Jeder von uns kann sich, glaube ich, vorstellen, dass es im Bereich von schweren Terrorstraftaten solche Umstände geben kann, unter denen ein fünftägiger Gewahrsam tatsächlich die Begehung einer Straftat verhindern kann. Ob es darüber hinaus noch weitere geeignete Beispiele gibt, kann man noch diskutieren. Wir werden im Übrigen, wenn wir einen Gesetzentwurf machen, diesen sowieso noch einmal alle miteinander diskutieren. Jetzt warten Sie einfach noch mal ein paar Tage ab, bis wir einen solchen vorgelegt haben und damit diese Diskussionsgrundlage dasteht. Dafür braucht man nicht solche Clownsanträge wie die von der AfD. [Beifall von Stefan Häntsch (CDU)]
