Martin Matz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD, einen präventiven Gewahrsam von bis zu 30 Tagen zu ermöglichen, zeigt vor allen Dingen ein mangelndes Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis. Wir haben auch aus Ihrer Begründungsrede heute herausgehört, dass es von Ihnen am Ende als eine Sanktion verstanden wird, Menschen in Gewahrsam zu nehmen. Wenn Sie das auf die verschiedenen Beispiele, die Sie genannt haben, anwenden, dann geht es am Ende um eine Sanktion und nicht um die Verhinderung einer Straftat. Dafür ist ein Präventivgewahrsam nie und nimmer da. Für Strafen sind ordentliche Gerichtsverfahren da, für welche Straftaten auch immer. Jetzt wollen Sie das natürlich ganz besonders bei den Klimaaktivisten angewandt wissen, und das dann auch noch 30 Tage lang. Da empfehle ich mal, dass man an den wenigen Stellen, wo wir schon eine Rechtsprechung haben, auch mal reinguckt und dann feststellt, dass zum Beispiel das Amtsgericht München nicht nur gesagt hat, dass sie den Präventivgewahrsam in einem Fall aufheben wollten, weil er nicht verhältnismäßig ist, sondern dass sie ihn auch aufheben wollten, weil die Gefahr einer Wiederholung oder das Stattfinden einer bestimmten Straftat in irgendeiner Form zeitlich bestimmbar sein muss. Und da unterscheidet sich natürlich ein bestimmtes Datum, eine Veranstaltung in irgendeiner Form, deren Datum vorher schon feststeht, von diesem Klimaaktivismus, bei dem nicht am Ende des Folgetags, auch nicht nach fünf Tagen, aber auch nicht nach 30 Tagen absehbar ist, dass bis dahin dieses Thema erledigt wäre, also dass es tatsächlich die Wiederholung auch verhindert. Selbst wenn man sich auf den Gedankengang einlässt, den Sie dahinter erkennen lassen, erkennt man sofort, dass der Präventivgewahrsam das falsche Mittel ist. Nun ist es trotzdem sinnvoll, und deswegen haben wir uns dem Thema tatsächlich über die schweren Terrorstraftaten angenähert, dass wir in manchen Fällen einen längeren Präventivgewahrsam als bis zum Ende des Folgetags brauchen. Das steht auch im Koalitionsvertrag, da ist auch nicht irgendwie unklar, ob das null ist, weil wir das nicht wollen, oder die CDU zehn oder so etwas will, sondern da steht ganz klar drin, dass es um fünf Tage geht. Und unter welchen Umständen und welchen Bedingungen das gelten kann, haben wir ja auch schon im Innenausschuss erörtert, dafür werden die Koalitionsparteien einen Vorschlag machen. Dem brauchen Sie mit Ihrem Vorschlag und schon gar nicht diesen völlig unangemessenen 30 Tagen nicht vorwegzukommen. Der Richtervorbehalt wird immer so diskutiert, als ob das besondere Freundlichkeit wäre, dass man den dann auch in einer Regelung vorsieht. Der Richtervorbehalt ist natürlich etwas, was sich aus der Verfassung zwingend ergibt. Der steht überhaupt gar nicht zur Disposition, und ich wage auch die Vorhersage, dass Sie für das, was Sie hier träumen, keine Richterin und keinen Richter finden, der das als verhältnismäßig empfindet und entsprechend anordnen würde. Deswegen ist das eine reine Luftblase, eine reine Schaufensterdebatte, die wir hier an der Stelle führen, anstatt dass wir uns wirklich um das kümmern, was die Sicherheit in Berlin braucht, und das sind die Themen, die wir in den nächsten Monaten und in den nächsten Jahren angehen werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]
