Karsten Woldeit
Ich glaube, dass Ihre Zwischenfrage sogar berechtigt ist. [Lachen bei der SPD – Torsten Schneider (SPD): Sehr nett von Ihnen!] Ich stelle eine Gegenfrage: Glauben Sie – ich bin heute hart in meiner Rhetorik; das war ich übrigens die letzten Male auch, hart, aber immer parlamentarisch –, dass die Äußerungen von manchen Linken und Grünen, wir sind Ratten, wir sind Antidemokraten, wir sind weiß der Geier was, noch zum parlamentarischen Diskurs gehören, Herr Kollege Düsterhöft? [Beifall bei der AfD] Wie Herr Kollege Geisel mal gesagt hat, als er noch Innensenator war, als es diverse Angriffe auf meine Person gab, mitunter auch geschürt aus verschiedenen Kreisen: Wer austeilt, muss auch einstecken können. – Ich mache es nur verbal. Andere unterstützende Kräfte machen es mit Sachbeschädigung, mit Morddrohungen und Ähnlichem. Das will ich nur noch einmal sagen. Wir fordern in unserem Antrag den Präventivgewahrsam für 30 Tage. Damit liegen wir im Schnitt im Bereich von Baden-Württemberg – 14 Tage –, Nordrhein-Westfalen – 28 Tage –, Sachsen – 14 Tage –, Schleswig-Holstein – unbegrenzt – und Bayern – zwei Monate. Ich habe gehört, dass die Koalition aus SPD und CDU da noch uneins ist. Der SPD-Parteitag will am liebsten gar keine Verschärfung. Die CDU möchte 10 Tage haben. Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass es wichtig ist, dass wir eine Verschärfung brauchen. Wir brauchen sie schnell. Noch einmal der Appell: Wenn Sie uns als Gegenargument liefern, es wird eine Senatsvorlage mit einer Gesamtnovellierung des Polizeigesetzes geben, also Gesetz über den unmittelbaren Zwang und ASOG, die Zeit haben wir nicht. Wir müssen die Gesetze jetzt, unverzüglich und Schritt für Schritt und sauber anpacken. Die ersten Gesetzesänderungsanträge haben Sie. Der Erste liegt hier vor zur Beratung in der ersten Lesung. Lassen Sie uns im Innenausschuss sachlich und ordentlich dazu beraten, wie wir Berlin wieder sicher machen können! – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der AfD]
