Dennis Buchner
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Wir kommen jetzt zu den geheimen verbundenen Wahlen. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 4: Wahl eines Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 6: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahl Drucksache 19/0945 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute erneut zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglied, für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied, für den Richterwahlausschuss Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied sowie für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied. Die Wahl für den Richterwahlausschuss muss gemäß § 88 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes geheim stattfinden. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion die geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten wieder fünf Stimmzettel in fünf unterschiedlichen Farben. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Jedem Mitglied des Abgeordnetenhauses wird nach Namensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine ein Umschlag mit Stimmzetteln ausgehändigt. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist auch erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum sind jetzt bitte freizumachen. Wir werden die Sitzung heute nach den Wahlen direkt fortsetzen und nicht für eine Auszählung unterbrechen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Es wäre schön, wenn die Beisitzerinnen und Beisitzer jetzt wirklich hier nach vorne kommen könnten; verständlicherweise die, die noch nicht da sind. – Ah, es füllt sich! Dann würde ich die Kollegin Kühnemann-Grunow bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und die Kollegen Koçak und Düsterhöft, die Stimmzettel auszugeben. – Bitte schön! [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich aller Mitglieder des Präsidiums die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wie angekündigt, werde ich die Sitzung gleich fortsetzen und die Wahlergebnisse später bekannt geben und bitte den Saaldienst, jetzt abzubauen. Dann darf ich bitten, die Plätze wieder einzunehmen. Der Bistrotisch wird auch abgeräumt. Vielleicht mag schon mal jemand den Senatsmitgliedern ein Zeichen geben, dass es hier gleich weitergeht. Dann rufe ich jetzt auf lfd. Nr. 9: Gesetz zur Abschaffung der Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0975 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und mitberatend an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 10 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 11: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1002 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Woldeit.
