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Martin Trefzer

AfD 15.06.2023 Sitzungen 19/32

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal die Ausgangssituation für die heutige Debatte skizzieren! Die damalige rot-grün-rote Koalition hat am Ende der letzten Wahlperiode, also im September 2021, eine mit heißer Nadel gestrickte Änderung des Hochschulgesetzes im Schweinsgalopp durch dieses Parlament gepeitscht. Die damaligen Partner haben alle Warnungen, nicht nur der Opposition, damals CDU, FDP und AfD, sondern auch der Hochschulen leichtfertig in den Wind geschlagen. Dabei hat sich die damalige Koalition weder darum geschert, ob die neue Regelung zur dauerhaften Anstellung von Postdocs an Hochschulen überhaupt umgesetzt werden kann, noch, ob die Ausfinanzierung und die langfristige Tragfähigkeit gesichert sind. Die Quittung waren die Rücktritte von HU-Präsidentin Sabine Kunst und später auch des stellvertretenden HU-Präsidenten Ludwig Kronthaler, beide angesehene Persönlichkeiten, Sabine Kunst davor Wissenschaftsministerin in Brandenburg. Statt die Novelle rückabzuwickeln oder, wie wir es vorgeschlagen haben, von der Muss-Bestimmung zu einer Soll-Bestimmung bei den unbefristeten Stellen zu wechseln, um den Universitäten die notwendige Flexibilität zu erhalten, hat die damalige Koalition vor nicht ganz einem Jahr lediglich die Übergangsfrist verlängert. Dabei kamen schon damals zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes dieses Hauses zu dem Ergebnis, dass die Regelung in der jetzigen Form schlicht verfassungswidrig ist. Ein verfassungswidriges Gesetz wird nicht durch die Verlängerung der Übergangsfrist wieder verfassungskonform. [Beifall bei der AfD] Aber genau diesen Wunschglauben von Rot-Rot-Grün und Rot-Grün-Rot scheint jetzt auch die CDU zu teilen. Denn ebenso wie die alte Koalition greift jetzt auch die CDU-geführte Koalition zum Mittel der Fristverlängerung. Die CDU-Fraktion bringt also die Novelle der Novelle einer Gesetzesnovelle ein, gegen die sie selbst Klage führt. Das ist selbst in der Politik ein erstaunliches Beispiel an Selbstverrenkung, liebe Kollegen der CDU! [Beifall bei der AfD] Dabei drängt sich dem unbefangenen Beobachter natürlich ganz einfach die Frage auf: Warum stoppen Sie nicht einfach dieses Gesetz, wenn Sie es für verfassungswidrig halten, jetzt, wo Sie die Regierungsverantwortung tragen? Warum reichen Sie die Hand für diesen merkwürdigen Kompromiss? – Sie scheinen selbst nicht mehr zu wissen, was Sie eigentlich wollen. Dass Sie als Antragsteller jetzt auch noch die umstrittene Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf der Bundesebene als Begründung vorschieben, macht die Verwirrung komplett. Denn die monierte Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ändert sich ja nicht, je nachdem, wie der Streit um das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf der Bundesebene ausgeht, denn eine Öffnungsklausel zugunsten der Länder wird überhaupt nicht diskutiert. Das heißt, wir sind jetzt in einem Szenario gefangen, das sowohl die Universitäten als auch die Beschäftigten unbedingt vermeiden wollten. Zwei Koalitionen haben ein immenses Chaos verursacht, und das Ergebnis ist, dass niemand mehr Handlungssicherheit besitzt, weder die Hochschulen noch die Beschäftigten, und das ist fatal. Natürlich haben sich die Mitarbeiter an den Hochschulen darauf eingerichtet, nun ab Herbst entfristete Stellen zu erhalten, vollkommen richtig. Mit Ihrem Schlingerkurs haben Sie für die Mitarbeiter der Hochschulen einen maximalen Schaden angerichtet. Dabei liegen in der Sache alle Beteiligten gar nicht so weit auseinander. Alle wollen familienfreundlichere Hochschulen. Dazu gehört es selbstverständlich auch, klare Karriereperspektiven zu ermöglichen. Aber doch nicht so, lieber Herr Grasse! Die AfD-Fraktion hatte deshalb bereits bei der Beratung der letzten Novelle die salomonische Lösung einer Sollbestimmung angeregt. Das scheint uns auch heute noch der beste gangbare Ausweg zu sein. [Beifall bei der AfD] Deswegen werden wir in den bevorstehenden Beratungen erneut vorschlagen, die offensichtlich verfassungswidrige Mussbestimmung zur dauerhaften Weiterbeschäftigung von Postdocs in eine Sollbestimmung zu ändern. Dabei hätten die Universitäten genügend Spielraum, um flexibel zu reagieren, falls sie eben nicht ausreichend Mittel für die Entfristung bereitgestellt bekommen. So könnte das Befristungsproblem deutlich entschärft werden und gleichzeitig den Universitäten die Möglichkeit an die Hand gegeben werden, die Entfristungen zu drosseln, falls sie zu einer Einengung der Flexibilität führen sollten. Denn eines ist klar: Eine verstärkte Entfristung, so wünschenswert sie ist, darf nicht zu weniger Doktorandenstellen führen. Das würde die Wissenschaft dauerhaft schwächen. Wir brauchen auch in Zukunft genügend Qualifikationsstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Was Not tut, ist ein Gleichgewicht, das Raum für Entfristung schafft, aber auch zukünftige Karrierewege offenhält. Zu einer solchen Regelung auf der Basis einer Sollbestimmung reichen wir gerne die Hand. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]

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