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Marcel Hopp

SPD 15.06.2023 Sitzungen 19/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Koalition hat sich zum Ziel bekannt und vereinbart, verlässliche und dauerhafte Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen. Wir als SPD-Fraktion standen in der rot-grün-roten Koalition hinter diesem Ziel, und wir tun es auch jetzt weiterhin in der neuen Koalition. [Beifall bei der SPD] Das Problem der prekären Arbeit in der Wissenschaft ist uns lange bekannt, spätestens seit der Gradwurzelbewegung unter dem Hashtag #IchBinHanna ist auch einer breiten Öffentlichkeit bewusster, dass das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft unsichere Arbeitsbedingungen zementiert. Viele haben es mitbekommen: Seit Juni 2020 haben über 9 000 Personen, die von prekärer Arbeit in der Wissenschaft betroffen sind, unter dem Hashtag #IchBinHanna mit ihren Erfahrungen sich eingebracht und der prekären Arbeit in der Wissenschaft eine Stimme mit vielen Gesichtern gegeben. Im ursprünglichen Erklärvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit der fiktiven Figur Hanna, worauf der Hashtag #IchBinHanna reagiert, wird das Sonderbefristungsrecht als notwendige Voraussetzung für Innovation dargestellt und von der Gefahr der Systemverstopfung gesprochen, sollte man Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler normale Arbeitsverhältnisse anbieten. Diese neoliberale und arbeitnehmerfeindliche Begründung von prekären Arbeitsverhältnissen lehnen wir als Sozialdemokratie aus guten Gründen in allen Arbeitsbereichen ab, und natürlich kämpfen wir auch im Bereich der Wissenschaft für gute Arbeitsbedingungen und für verlässliche und dauerhafte Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Aus diesem Grund haben wir und insbesondere unsere heutige Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra, damals noch als SPD-Fraktionssprecherin für Wissenschaft und Forschung, gemeinsam mit Linken und Grünen für die Novellierung des § 110 des Berliner Hochschulgesetzes, kurz BerlHG, gekämpft. Wir wollten damit der prekären Arbeit in der Wissenschaft ein Ende bereiten, und zwar konkret, indem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter der Bedingung, dass das im Arbeitsvertrag benannte Qualifikationsziel erreicht wird, eine verbindliche Anschlusszusage gegeben wird. Die Umsetzung des § 110 bedeutet einen grundlegenden Wandel der Personalstruktur an Berlins Hochschulen. Berlin geht hier als bundesweiter Vorreiter einen ganz neuen und auch einzigartigen Weg. Liebe Opposition! An diesem Weg zweifeln wir als SPD-Fraktion, auch als Teil der neuen Koalition, überhaupt nicht. [Beifall bei der SPD – Beifall von Stefan Häntsch (CDU)] Die heutige Änderung des Berliner Hochschulgesetzes dreht diese Entscheidung auch nicht zurück, sondern behält sie bei. Was wir tun, ist, dass wir den Übergangszeitraum für die Umsetzung der Änderung verlängern. Diese Verlängerung ist aus mehreren Gründen notwendig. Erstens: Wir wollen die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf der Bundesebene abwarten und diese genau und kritisch dahin gehend prüfen, welche Auswirkungen eine veränderte Bundesgesetzgebung auf unsere Landesgesetzgebung hat und welche landesrechtlichen Anpassungen hier gegebenenfalls notwendig wären. Sie wissen auch, die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes ist rechtlich umstritten. Darauf haben die Vorredner hingewiesen. Es wird juristisch geklärt werden, ob Berlin überhaupt die rechtliche Kompetenz dafür hat, in das Arbeitsrecht an Hochschulen im Rahmen des BerlHG einzugreifen. Politisch – das habe ich, glaube ich, deutlich gemacht – ändert das nichts an unserer Haltung und Überzeugung für das geänderte BerlHG, aber der Unterschied von Regierung zur Opposition ist eben auch, dass die Opposition laut fordern kann, sich aber wenig Sorgen über die Verantwortung und Folgen politischer Entscheidungen machen muss. Wir nehmen unsere Regierungsverantwortung aber ernst, wir wollen die rechtliche Klärung haben, bevor eine solch zentrale Gesetzesänderung wirksam wird. Es ist Ihr gutes Recht zu fordern, eine gegenteilige Reihenfolge beizubehalten, aber ich sage Ihnen, es ist niemandem im wissenschaftlichen Betrieb geholfen, wenn wir eine gut gemeinte Gesetzesänderung jetzt wirksam werden lassen, die dann in einem juristischen Worst-Case-Szenario wieder einkassiert wird. Neben diesen sehr zentralen Gründen ist eine Verlängerung der Übergangsfrist auch deshalb wichtig, weil die Hochschulen deutlich gemacht haben, dass sie mehr Zeit zur Anpassung ihrer Grundordnungen und Satzungen brauchen. Die im BerlHG zugrunde liegenden Fristen sind zu eng. Es sollte in unser aller Interesse sein, dass die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, ihre Satzungen sorgfältig zu erstellen und Änderungsbedarfe mit Verordnungen durch das Land aufzufangen. Für beides braucht es mehr Zeit, und diese möchten wir den Hochschulen geben. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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