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Christian Gaebler

15.06.2023 Sitzungen 19/32

Wir haben die Unterlagen zur Verfügung gestellt, die auch den Betreibern des Geländers zur Verfügung standen und die bisher immer die Grundlage für alle Überlegungen, Diskussionen und Planungen waren, und sind davon ausgegangen, dass an der Stelle keine weiteren Planungen vorliegen und auch nicht erforderlich sind. Wenn wir jetzt bei jedem Vorhaben sämtliche Archive der Republik abfragen würden, würden wir, glaube ich, auch nicht sehr weit kommen mit unseren Verfahren. In diesem Falle wäre das sicherlich eine Überlegung gewesen, wenn wir keine Pläne zur Verfügung gehabt hätten, aber da es, wie ich bereits gesagt habe, flächendeckend Aufmaßpläne aller Geschosse gab, ist das, glaube ich, eine gute Grundlage, um darauf Architekturplanung zu machen.

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