Christian Gaebler
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Otto! Der Widerspruch steckt ja schon etwas in Ihrer Frage; dass Sie sagen: Wenn Unterlagen nicht vorhanden waren, ob sie dann wissentlich vorenthalten wurden. Also da muss man sich dann schon entscheiden. Aus unserer Sicht lagen die Unterlagen nicht vor, und deshalb konnten sie auch nicht wissentlich vorenthalten werden. Zum anderen sind wir der Auffassung – und das haben meines Erachtens die Entwürfe auch gezeigt –, dass die Architektinnen und Architekten eine ausreichende Grundlage hatten, um ihre Planungen darzulegen, um sich mit dem Gebäude zu befassen. Es hatten auch alle die Möglichkeit, das Gebäude vor Ort zu begehen, um sich noch persönlich ein Bild davon zu machen. Insofern: Als Ingenieur sage ich, es ist immer gut, wenn man mehr Pläne hat als weniger; aber zu behaupten, wenn man nicht ganz viele Pläne hat, kann man nicht arbeiten, ist, glaube ich, auch nicht richtig. Das kann man so oder so sehen, wie Sie schon richtig sagten. Wir sehen es so, dass die Unterlagen ausreichend waren, dass es hier keinen Wettbewerbsverstoß gibt und dass deswegen auch weiter an der Umsetzung gearbeitet werden kann.
