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Christian Hochgrebe

15.06.2023 Sitzungen 19/32

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe bereits in meinem ersten Antwortteil versucht, deutlich zu machen, dass das Land Berlin auch bei der Frage der Rückführung humanitäre Grundsätze wahrt. Jeder Einzelfall wird im Lichte dessen natürlich gründlich geprüft. Die Möglichkeiten der jeweils Betroffenen, sich Beratung einzuholen, sich zu wehren, sind vielfältig – bis hin zur Härtefallkommission, bis hin zum Petitionsausschuss in diesem Haus. Davon macht eine Vielzahl der Menschen, um die es hier geht, auch Gebrauch. Letztlich steht aber auch hier der Grundsatz der Wahrung humanitärer Grundsätze im Vordergrund. Wenn Einzelfälle vorliegen, bei denen es sich, wie von Ihnen in Bezug genommen, um schwer erkrankte Menschen handelt, wird gegenwärtig von Rückführungen abgesehen. Familien reißen wir nicht auseinander.

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