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Christian Hochgrebe

15.06.2023 Sitzungen 19/32

Sehr herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich darf die Gelegenheit nutzen, sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen sehr herzliche Grüße der Innensenatorin Iris Spranger zu übermitteln, die momentan auf der Innenministerkonferenz weilt. Deswegen teilen wir uns das heute ein bisschen, aber ich glaube, das bekommen wir hin. Das Land Berlin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ist in den Multikrisensituationen, in denen wir uns befinden, mit einer Vielzahl von Einwanderungsfragen befasst. Wir haben im ersten Teil dieser Legislaturperiode ja auch gemeinsam Strategien entwickelt, wie das Thema, das in den Gesamtkomplex thematisch sicherlich hineingehört, nämlich Beendigung von Aufenthalten insbesondere bei vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen, die sich im Land Berlin aufhalten, geregelt wird. Die Innensenatorin hat zu diesem Punkt immer wieder deutlich gemacht – und insofern ist das auch die Position des Senates –, dass wir beispielsweise in harten Wintermonaten in Regionen wie Moldau nicht abgeschoben haben. Fakt ist aber zugleich auch, dass sich eine große Zahl von vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen gerade aus den Ländern Georgien und Moldau in Berlin befindet. Das Thema ist, insofern darf ich Ihnen das noch übermitteln, auch eines, mit dem sich die Innenministerkonferenz gestern, heute und morgen auseinandersetzt. Es ist ein Thema, das bundesrechtliche Bezüge hat, weil die Frage im Raum steht, ob nicht möglicherweise gerade die von Ihnen in Bezug genommenen Länder Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen. Im Ganzen ist das also eine Frage, die im Fluss ist. Insgesamt ist es natürlich so, und auch das hat die Innensenatorin immer wieder deutlich gemacht, dass der Senat, dass das Land Berlin humanitäre Grundsätze auch bei Fragen der Rückführung wahrt und sich daran weiterhin gebunden fühlt.

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