Dr. Bahar Haghanipour
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 36 und 37 stehen auf der Konsensliste. Tagessordnungspunkt 38 war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 4.3. Tagesordnungspunkt 39 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.2. Tagesordnungspunkt 39 A wurde bereits vorgezogen nach Tagesordnungspunkt 2 behandelt. Tagesordnungspunkt 39 B war Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 4.4. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet statt am Donnerstag, dem 25. Mai, um 10 Uhr. Die Sitzung ist damit geschlossen. [Schluss der Sitzung: 18.31 Uhr] Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte Lfd. Nr. 24: Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln a) Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder b) Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0909 vertagt Lfd. Nr. 26: Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin auf mindestens Bundesbesoldungsniveau anheben! Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 19. April 2023 Drucksache 19/0953 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0673 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 27: Kreditermächtigungen für die Jahre 2023 und 2024 der Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin AöR, Berliner Stadtwerke GmbH, Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH und BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 3. Mai 2023 Drucksache 19/0968 mehrheitlich – gegen AfD – zugestimmt Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 30: Berlin endlich sicherer machen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0838 vertagt Lfd. Nr. 31: Energie für Berlin: Sicher, günstig und technologieoffen – für eine Beendigung der Energiekrise Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0883 vertagt Lfd. Nr. 32: Filmfreundliche Hauptstadt – Bagatelldreharbeiten genehmigungsfrei machen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0911 vertagt Lfd. Nr. 33: Drehkreuz BER – Filmproduktionen am Hauptstadtflughafen ermöglichen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0912 an den künftig für Medien zuständigen Ausschuss und Haupt Lfd. Nr. 34: Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0913 an den künftig für Geschäftsordnung zuständigen Ausschuss Lfd. Nr. 36: Einführung eines Günter-de-Bruyn-Literaturwettbewerbs und eines Günter-de-Bruyn-Literaturpreises Berlin-Brandenburg Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0929 an den künftig für Kultur zuständigen Ausschuss Lfd. Nr. 37: Gleicher Mangel für alle? Einstellungsverbot für Lehrkräfte sofort aufheben! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0943 vertagt Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 25 A: Wahl eines Mitglieds des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/0971 Es wurde gewählt: Frau Abg. Derya Çağlar Zu lfd. Nr. 25 B: Wahl eines Mitglieds des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0972 Es wurde gewählt: Frau Abg. Lilia Usik Zu lfd. Nr. 27: Kreditermächtigungen für die Jahre 2023 und 2024 der Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin AöR, Berliner Stadtwerke GmbH, Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH und BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 3. Mai 2023 Drucksache 19/0968 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR, die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin AöR, die Berliner Stadtwerke GmbH, die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH und die BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH werden gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung der Schuldenbremse (BerlSchuldenbremseG) ermächtigt, in den Jahren 2023 und 2024 Kredite aufzunehmen. Die Regeln zur Refinanzierung (geschlossene Gesamtfinanzierung) ergeben sich aus den aktuellen Wirtschaftsplänen und Mittelfristplanungen der Unternehmen, die als Anlage der Vorlage Teil des Beschlusses sind. Zu lfd. Nr. 39 A: Einsetzung von weiteren Ausschüssen Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion Drucksache 19/0973 I. Gemäß Artikel 44 der Verfassung von Berlin und § 20 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin werden folgende weitere Ausschüsse eingesetzt: Ausschuss für Arbeit und Soziales (18 Mitglieder) – ArbSoz – Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie (23 Mitglieder) – BildJugFam – Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien (19 Mitglieder) – BuEuMe – Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz (12 Mitglieder) – DiDat – Ausschuss für Gesundheit und Pflege (23 Mitglieder) – GesPfleg – Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (24 Mitglieder) – InnSichO – Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung (18 Mitglieder) – IntGleich – Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung (23 Mitglieder) – KultEnDe – Ausschuss für Mobilität und Verkehr (19 Mitglieder) – Mobil – Ausschuss für Sport (19 Mitglieder) – Sport – Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (23 Mitglieder) – StadtWohn – Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (18 Mitglieder) – UK – Ausschuss für Verfassungsschutz (10 Mitglieder) – VerfSch – Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz (19 Mitglieder) – Recht – Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe (19 Mitglieder) – WiEnBe – Ausschuss für Wissenschaft und Forschung (13 Mitglieder) – WissForsch – Petitionsausschuss (12 Mitglieder) – Pet – II. Der Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz nimmt die Aufgaben nach Artikel 13 Abs. 6 GG und § 25 Abs. 10 ASOG wahr. III. Der Hauptausschuss möge vier Unterausschüsse zu folgenden Geschäftsbereichen einsetzen: a) Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling (13 Mitglieder) – UA BmC – b) Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft (13 Mitglieder) – UA BezPHPW – c) Unterausschuss Haushaltskontrolle (12 Mitglieder) – UA HK – d) Unterausschuss Vermögensverwaltung (12 Mitglieder) – UA VermV – Die Mitglieder des Unterausschusses Vermögensverwaltung müssen zugleich Mitglieder des Hauptausschusses sein, bei den übrigen Unterausschüssen des Hauptausschusses ist dies nicht der Fall. IV. Die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und die AfD-Fraktion erfolgt gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin - in dem Ausschuss mit 10 Mitgliedern im Verhältnis 4 : 2 : 2 : 1 : 1 - in den Ausschüssen mit 12 Mitgliedern im Verhältnis 4 : 3 : 3 : 1 : 1 - in den Ausschüssen mit 13 Mitgliedern im Verhältnis 4 : 3 : 3 : 2 : 1 - in den Ausschüssen mit 18 Mitgliedern im Verhältnis 6 : 4 : 4 : 2 : 2 - in den Ausschüssen mit 19 Mitgliedern im Verhältnis 7 : 4 : 4 : 2 : 2 - in den Ausschüssen mit 23 Mitgliedern im Verhältnis 8 : 5 : 5 : 3 : 2 - in dem Ausschuss mit 24 Mitgliedern im Verhältnis 9 : 5 : 5 : 3 : 2 V. Eine Fraktion, die nur ein ordentliches Mitglied für einen Ausschuss stellen kann, darf für diesen Ausschuss ein weiteres Mitglied mit beratender Stimme benennen. Dies gilt jedoch nicht für den Ausschuss für Verfassungsschutz, für den Unterausschuss Vermögensverwaltung und für die gesondert zu wählende G10-Kommission des Landes Berlin. VI. Gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin benennen die Fraktionen die auf sie entfallenden Mitglieder der Ausschüsse der Präsidentin.
