Sebastian Schlüsselburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Herrmann! Ja, es soll einige wenige Leute, auch Sie, geben, die hier feststellen, dass ich gern und viel rede. [Lachen von Burkard Dregger (CDU)] Das gilt natürlich vor allem für Themen, die der Linken und auch mir persönlich besonders am Herzen liegen. Das Thema Bekämpfung der Geldwäsche und der organisierten Finanzkriminalität ist genau eines dieser Herzensthemen. Berlin ist tatsächlich ein Hotspot für Geldwäsche und zwar vor allem auch bei Immobilien. In diesem Bereich schadet die Geldwäsche unserer Gesellschaft gleich doppelt, zum einen, weil kriminelles Geld überhaupt gewaschen wird, zum anderen, weil durch diese Transaktionen der Immobilienmarkt weiter angeheizt und überhitzt wird und nicht selten nach den Eigentumswechseln Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Rot-Rot-Grün hat deswegen die Bekämpfung der Geldwäsche zu einem Schwerpunkt gemacht. Kollegin Dr. Vandrey hat die Maßnahmen genannt. Ich hoffe und gehe auch davon aus, dass die neue Koalition zumindest diesen Weg fortsetzen wird. – Frau Senatorin, da haben Sie uns weiter an Ihrer Seite! Ich werde jetzt aber trotzdem zum Schluss kommen, denn dieser Gesetzentwurf ist vor allem eine technische Änderung, die wir erst jetzt beschließen können, weil wir unter anderem auf die im Übrigen nicht weit genug gehende Änderung des Geldwäschegesetzes auf Bundesebene und anderer Vorschriften warten mussten. Zur Verschärfung der Geldwäschegesetzregelungen werden wir in der nächsten Sitzung einen Antrag beraten auf Antrag meiner Fraktion. Aber hier und heute machen wir einen Punkt. Ich bitte Sie alle um Zustimmung zu diesem hervorragenden Gesetzentwurf der Justizsenatorin a. D. Dr. Lena Kreck. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]
