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Sandra Khalatbari

CDU 11.05.2023 Sitzungen 19/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Burkert-Eulitz! Ich verstehe ja Ihren Unmut, aber ich glaube, es ist wichtig, jetzt mal wieder zum Thema der Tagesordnung überzugehen. [Beifall bei der CDU und der SPD] Für die Schülerinnen und Schüler der Berliner Grundschulen, speziell in der 3. Jahrgangsstufe, und der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, speziell in der Unterstufe, wird es zum 1. August 2023 eine wesentliche pädagogische Verbesserung geben. Auch für viele Eltern bedeutet es eine erhebliche finanzielle Entlastung, wenn die Ausweitung der Kostenbeteiligungsfreiheit der ergänzenden Förderung und Betreuung greifen wird. Nicht zu vergessen, ist das inkludierte Schul- und Ferienzeitmodell eine weitere Vergünstigung. Diese Faktoren sind wirklich nahezu uneingeschränkt zu begrüßen. Andererseits wissen wir natürlich, dass die Zahl der pädagogischen Betreuungskräfte ad hoc nicht beliebig zu vergrößern ist. Ganz im Gegenteil fehlen nicht nur Lehrkräfte im Land Berlin, sondern auch in anderen Bundesländern. Es wurden und werden nach wie vor viel zu wenige Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Pädagogische Unterrichtsassistenten ausgebildet. Das zu ändern bedarf unser aller Anstrengung, weil wir uns sicherlich einig sind: Für eine bessere schulische Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler im Land Berlin müssen wir bei Weitem erfolgreicher sein, als es in den letzten Jahren, wenn nicht sogar den letzten Jahrzehnten, der Fall war. [Beifall bei der CDU] Lassen Sie mich hier einflechten: Alle Hochschulen und andere Ausbildungsstätten für diese oben genannte Berufsgruppe, ganz gleich, ob staatlich, konfessionell ausgerichtet oder von freien Trägern der Jugendhilfe aufgebaut, müssen wir so fördern und unterstützen, dass der Output an pädagogischem Fachpersonal in erheblichem Maße gesteigert wird. Wir brauchen gut ausgebildete und hoch qualifizierte Kräfte, wenn wir unserem Anspruch, unserem gemeinsamen Anspruch an besten Unterricht und entsprechende außerunterrichtliche Förderung und Betreuung gerecht werden wollen. Hier gilt es natürlich auch, über entsprechende Kostenbefreiung für die Studierenden auch mit dem Bund in Verhandlungen zu treten. Das Gesetz zur Änderung des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes soll und wird eine wesentliche Grundlage darstellen, auf der zukünftig aufgebaut werden kann. Aus der verlässlichen Halbtagsgrundschule wird mithilfe der Gesetzesänderung sukzessive eine echte Ganztagsgrundschule von Klassenstufe 1 bis 6. Auch die Unterstufe der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ werden partizipieren. Wir von der CDU-Fraktion und insbesondere Frau Senatorin Katharina Günther-Wünsch werden in den nächsten dreieinhalb Jahren hart dafür arbeiten, dass die Leistungsfähigkeit der Berliner Schülerinnen und Schüler stetig steigen wird. Es muss uns gelingen, so schnell wie möglich die letzten Plätze im Schulranking zu verlassen. [Beifall bei der CDU] In Zeiten großer finanzieller Anspannung investieren wir mit dieser Veränderung in die Zukunft für die junge Generation. Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Kinderförderung und -betreuung ist. Wir werden weiterhin die Weichen für eine strukturelle Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit der Chancengleichheit stellen, denn hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote kostenfrei und für alle Kinder einer weiteren, 3. Jahrgangsstufe am Nachmittag unterstützen die soziale, emotionale, geistige und körperliche Entwicklung. Die finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und die Qualitätsverbesserung schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern stellen beide politische Ziele des neuen Senats dar. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden, so lassen sich ihre Motivation und ihr Selbstwertgefühl steigern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in allen Bundesländern zum 1. August 2026 wird hier in Berlin jetzt schon schrittweise umgesetzt und wird vollendet sein, bevor viele andere Bundesländer damit starten werden. [Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Der ist längst umgesetzt!] Mit dieser Gesetzesänderung begeben wir uns auf einen in die Zukunft weisenden Weg. Wir gelangen hin zu einer kontinuierlichen Fort- und Weiterentwicklung der Berliner Schule, ohne dass wir alles umkrempeln und ohne dass wir das Rad neu erfinden. Unterstützen Sie uns dabei und stimmen Sie für unseren Gesetzesvorschlag! – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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