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Karsten Woldeit

AfD 11.05.2023 Sitzungen 19/30

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Oerke! Vorab von mir vielen Dank für Ihren Bericht und Ihr Engagement! Ich glaube, es ist gerade in Berlin kein Zuckerschlecken, eine solche Behörde aufzubauen. Man muss die Strukturen schaffen, man muss das Personal irgendwie heranschaffen, ob es – das haben Sie auch gesagt – eine Versetzung oder eine Abordnung ist. Da gibt es natürlich auch beamtenrechtliche Schwierigkeiten und Hürden. Das haben Sie geschafft, und Sie haben es sogar vermocht, im Aufbau Ihrer Behörde bereits anzufangen zu arbeiten. Das ist eine Leistung, das kann man durchaus honorieren. Dafür unseren herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD] Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Dr. Oerke! Sie wissen, dass ich bei der Institution eines Polizeibeauftragten durchaus offen in der Diskussion war. Ich fand den Gedanken gar nicht schlecht. Warum? – Ich habe selber in 20 Dienstjahren Erfahrung bei der Bundeswehr einen Wehrbeauftragten erlebt und eine unabhängige Ombudsstelle, die es einem Petenten ermöglicht, unter Nichteinhaltung des Dienstweges – das ist der wesentliche Punkt – Missstände innerhalb einer Behörde anprangern zu können. Das ist eine wesentliche, gute und wichtige Aufgabe. Wir haben es beispielsweise im Rahmen der Schießstandaffäre in der Berliner Polizei erlebt, dass diejenigen, die auf Missstände hingewiesen haben – hier ging es um toxikologische Vergiftungen von Vielschießern und SEK-Beamten –, oftmals als Nestbeschmutzer galten, weil sie etwas gesagt haben, was eigentlich nicht nach außen gehen soll. Das war falsch, und es hat Jahre gedauert, bis diese Kolleginnen und Kollegen die Anerkennung dafür bekommen haben, die sie verdient haben, und das wäre mitunter schon früher möglich gewesen, wenn wir einen ordentlichen Polizeibeauftragten gehabt hätten. [Beifall bei der AfD] Herr Dr. Oerke! Sie haben sich bei uns in der Fraktion vorgestellt, und, das habe ich Ihnen auch gesagt, Sie sind jemand für mich, der diese Stelle als Person mit Ihrer Qualität, mit Ihrer Vita wunderbar ausfüllt; aber, das sage ich auch ganz deutlich, ich hatte meine Schwierigkeiten mit der Ausgestaltung des Gesetzes, wie es jetzt vorliegt und wie es in Kraft ist: ein Bürger- und Polizeibeauftragter. – Ein reiner Polizeibeauftragter, der genau die Probleme anspricht, die ich gerade aufgelistet habe, wäre der richtige Weg gewesen. Immer, wenn ein Gesetz von Rot-Rot-Grün oder Rot-Grün-Rot aufs Tableau gebracht wird, klingeln bei konservativen Menschen die Ohren. – Herr Schrader, ich bin immer wieder dankbar, wenn Sie reden. [Tobias Schulze (LINKE): Wir auch!] Ich wünsche mir, dass möglichst viele Polizeibeamte dementsprechend Ihre Reden hören. [Beifall bei der AfD] Es trieft in jeder Äußerung von Ihnen von Misstrauen, Polizeifeindlichkeit sondergleichen. Sie reden in Ihrer Rede gar nicht über einen Bürger- und Polizeibeauftragten, sondern im Schwerpunkt versuchen Sie darzustellen, dass die Polizei eine sukzessive Rassismusproblematik mit sich bringt, dass sie rechtswidrig handelt und Ähnliches, und das ist nicht der Fall. Das ist definitiv nicht der Fall. Das können Sie mantraartig wiederholen. Ich weiß nicht, ob das nicht schon eine manische Sache bei Ihnen ist, aber sie ist falsch. [Beifall bei der AfD – Steffen Zillich (LINKE): „Sukzessive“?] Warum kritisiere ich das, genauso wie ich das LADG kritisiere? – Wenn wir Doppelstrukturen schaffen, und der Kollege Dregger hat genau auf die Schwierigkeit hingewiesen, wenn wir Doppel- und Dreifachstrukturen schaffen, wird es schwierig. Erstens: An wen wendet sich der Bürger? Wir haben Beschwerdestellen bei der Berliner Polizei. Wir haben Beschwerdestellen in Ordnungsämtern. Wir haben eine Ombudsstelle durch das Landesantidiskriminierungsgesetz, und wir haben jetzt einen Bürger- und Polizeibeauftragten. Und ist es wirklich die Aufgabe einer Behörde, sich um eine verlorengegangene Eintrittskarte für den Berliner Zoo zu kümmern, wo eine mangelnde Kulanz des Unternehmens Berliner Zoo angeprangert wird? – Ich denke, nicht. Das ist übrigens, was ich im Gesetzgebungsverfahren in der ersten und zweiten Lesung gesagt und angesprochen habe, das haben Sie in Ihrem Bericht auch dargelegt: dass es natürlich Tür und Tor öffnet für Querulanten, für Denunziation. Sie haben es auch reingeschrieben. Es gab genau solche Dinge, mit denen Sie sich beschäftigen mussten, die aber unter dem Strich nicht zielführend waren, und das ist das, was nachgebessert werden muss. Gut ist es, dass wir die Bereiche haben, die Sie auch angesprochen haben. Dass im Rahmen des Dienstunfallrechtes, wenn ein Beamter eine traumatisierende oder gesundheitseinschränkende Belastung zu erleben hat und über Wochen und Monate – ich kenne übrigens den Fall, den Sie im Bericht beschrieben haben, in dem Fall waren es anderthalb Jahre – Akten hin- und hergeschoben werden, Arztrechnungen nicht beglichen werden können, das sind unhaltbare Zustände, und genau dafür sind Sie da. Hier machen Sie Ihren Job gut, das entnehme ich Ihrem 20-seitigen Bericht, und dafür sage ich Ihnen auch noch mal herzlichen Dank. [Beifall bei der AfD] Wenn es aber dazu führt, dieser Fall wurde auch angesprochen, dass stark alkoholisierte Personen in ihrer, wie gesagt, unter Alkoholeinfluss stehenden Wahrnehmung einen Beamten in Zivil nicht erkennen, und es wurde keine Schusswaffe gezogen, es wurde eine Schusswaffe gezeigt, dann steht Aussage gegen Aussage. – Wissen Sie, mein Großvater hat immer gesagt: Ich will der Aussage des Schutzmanns glauben und nicht der Aussage des Verbrechers. [Niklas Schrader (LINKE): Erzähl mehr, was dein Großvater so gesagt hat!] Natürlich kann es mal so und so gehen, aber grundsätzlich ist für mich die Aussage des Schutzmanns – so hat er es gesagt – als rechtsstaatlicher Träger etwas glaubwürdiger als die eines Verbrechers. So bin ich sozialisiert worden. Wenn es dann dazu führt, dass ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wird, das die Staatsanwaltschaft führt, das höchstwahrscheinlich eingestellt wird – ich gehe davon aus –, wir dann, wie gesagt, parallel eine Ermittlung haben durch den Bürger- und Polizeibeauftragten, wenn Disziplinarverfahren aufgeführt werden, und am Ende stellt sich heraus, da ist nichts dran, die Ermittlungen werden eingestellt, die Polizisten haben rechtsstaatlich gehandelt im Rahmen ihrer Vollzugsbefugnisse, macht das aber trotzdem etwas mit den Beamten. Die Beamten sind im Rahmen eines Disziplinarverfahrens nicht in der Lage, befördert zu werden, egal, wie gerechtfertigt oder ungerechtfertigt das Disziplinarverfahren ist. Das kann, wie gesagt, auch monetäre Nachteile haben. Es bietet in der Tat zusätzlich Misstrauen und Missgunst. Es bietet eine Unsicherheit im Handeln. All das darf so nicht passieren. Herr Kollege Dregger! Sie haben übrigens auch im Wahlkampf angesprochen, Sie wollen das Landesantidiskriminierungsgesetz abwickeln. Das haben Sie aus unserem Programm abgeschrieben. Jetzt sind Sie in der Regierung. Gemäß Ihrem Koalitionsvertrag sind Sie, glaube ich, schon eingeknickt. Helfen Sie jetzt mit, solche unnützen polizeifeindlichen Gesetze rückabzuwickeln und Gesetze, die fehlerbehaftet sind, wie Sie selber erkannt haben, so anzupassen, dass der Bürger- und Polizeibeauftragte seinen Job vernünftig machen kann und dass es der Polizei und den Bürgern hilft. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo!]

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