Martin Matz
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auch hier mit einem Dank beginnen, nämlich an Herrn Dr. Oerke für den ersten Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten, der heute hier besprochen werden kann. [Beifall von Raed Saleh (SPD) und Burkard Dregger (CDU)] Allein, dass wir diesen Bericht haben, ist schon ein gutes Zeichen, auch wenn – das muss man dazu sagen – die wenigen Monate, über die sie berichten konnten, noch nicht ausreichen, um sich ein volles Bild der Tätigkeit des Beauftragten zu machen, denn, Sie haben es selber gesagt, der Aufbau Ihrer kleinen Behörde dauert noch bis in die Gegenwart an. Von daher sind vielleicht auch wegen der Frage der Bekanntheit in der Stadt die Zahlen der Fälle, die sich an Sie gewandt haben, noch nicht so gewaltig. Aber auch die Debatte heute hier kann dazu beitragen, dass die Stelle des Bürger- und Polizeibeauftragten bekannter wird, und von daher wird in anderen Fällen, in denen Bürgerinnen und Bürger oder eben Polizistinnen und Polizisten sich an eine Stelle wenden möchten, auch klarer, dass es so etwas gibt. Wir sehen an Ihrem Bericht, dass Sie sowohl als Bürgerbeauftragter als auch als Polizeibeauftragter schon kontaktiert worden sind, im Verhältnis 26 zu 52, aber es zeigt trotzdem, dass beide Funktionen nachgefragt sind. Man sieht an der Statistik auch, dass zwischen den fünf Monaten des Jahres 2022 und den ersten drei Monaten des laufenden Jahres langsam aber sicher mehr Fälle bei Ihnen ankommen. Das zeigt zum einen noch mal, dass in der Startphase vielleicht die volle Handlungsfähigkeit noch nicht gegeben war, zum anderen aber auch, dass langsam aber sicher Ihre Stelle vielleicht bekannter wird und man sich dann auch an Sie wendet. Insofern sind die Zahlen, die wir dem Bericht entnehmen, ganz bestimmt noch nicht das letzte Wort. So, wie gerade noch Anfang dieses Jahres mit einer Novelle die Behördeneigenschaft der Stelle des Beauftragten klargestellt wurde, lohnt es, mit der Erfahrung der ersten Zeit Ihrer Tätigkeit auch noch einmal das Zuständigkeitsverhältnis zum Petitionsausschuss und zur Ombudsstelle zu beleuchten und gegebenenfalls zu präzisieren. Deshalb hat sich die Koalition dieses ja auch vorgenommen. Auch die gestern in der RBB-„Abendschau“ angesprochene Änderung der Strafprozessordnung bezüglich des Akteneinsichtsrechts des Beauftragten wird in der Debatte bleiben. Das ist allein deswegen schon so, weil Sie selber angekündigt haben, dass Sie sich weiter darum bemühen wollen. Gleichwohl muss man hier feststellen, auch wenn vielleicht der Kollege Schrader das gleich noch mal stark machen wird und der Kollege Dregger eher dagegen gesprochen hat, dass wir am Ende nicht im Berliner Abgeordnetenhaus darüber entscheiden können, sondern es ist eine bundespolitische Frage, ob die Strafprozessordnung eine Anpassung bekommen wird oder nicht. Da werden wir nicht so viel ausrichten können. Das hat ja auch der Kollege Schrader gestern in der Abendschau eingeräumt. Insgesamt hoffe ich, dass sich die Bedenken, die sich zum Beispiel aus Teilen der Polizei gegen die Einrichtung dieser Stelle ergeben haben, durch Ihre praktische Tätigkeit und die Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inzwischen als unbegründet herausgestellt haben und sich die Offenheit, die viele andere gehabt haben, um sich diesem neuen Instrument zu öffnen, am Ende bewährt. Ich habe mir die Argumente meines geschätzten Vorvorgängers, Frank Zimmermann von der SPD-Fraktion, hier im Plenum bei der Beratung des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes noch einmal angesehen, und ich finde sie sind nach wie vor gültig. Auch die kleinen Änderungen, die sich aus den praktischen Erfahrungen ergeben haben, relativieren das nicht, sondern sie beruhen auf den praktischen Erfahrungen, die wir jetzt machen und die wir sicher noch nicht alle gemacht haben. Ich kann mir vorstellen, dass wir in den nächsten ein, zwei, drei Jahren noch schlauer werden. Wir als SPD-Fraktion blicken jedenfalls Ihrer weiteren Amtsausübung mit Spannung entgegen. Herr Dr. Oerke! Ich möchte mich bei Ihnen im Namen der Fraktion für Ihre bisherige Tätigkeit bedanken. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN]
