Christian Gaebler
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Schenker! Das Kündigungsmoratorium wird von den landeseigenen Gesellschaften eingehalten. Es gibt aber immer Fälle, die nichts mit mangelnder Zahlungsfähigkeit, sondern etwas mit anderen Dingen zu tun haben, die es erforderlich machen, einen Mietvertrag zu kündigen. Das ist zum Beispiel unzumutbares Verhalten gegenüber der Nachbarschaft. Das ist eine zweckwidrige Verwendung des Wohnraums. Das sind nicht genehmigte Untervermietungen. Alles so was! Ein großer Teil der Wohnungen, die von Kündigungen betroffen waren, waren übrigens auch gar nicht mehr bewohnt. Insofern: Wenn Sie sehen, dass sie am Ende, glaube ich, zu 219 konkreten Räumungen gekommen sind, bei 350 000 Wohnungen, muss ich sagen, ist das in jedem Fall etwas, das man sich genau angucken muss. Aber hier von massenhaften Räumungen zu reden, halte ich doch für sehr übertrieben. Das ist im Übrigen eine Praxis, die immer schon so praktiziert worden ist, weil wir eigentlich generell bei den landeseigenen Wohnungen darauf achten, dass es keine Kündigung gibt, weil jemand seine Miete nicht bezahlen kann, sondern dass es dann Angebote gibt, die Menschen entweder zu unterstützen, ihnen andere Wohnungen zu vermitteln, ihnen vielleicht auch mal zu vermitteln, einen Wohngeldantrag zu stellen, was viele ja nicht machen, sondern stattdessen sagen: Ich zahle halt nicht. – An solchen Stellen braucht es Hilfe und Unterstützung. Das leisten die landeseigenen Wohnungsunternehmen, aber es gibt Fälle, wo der Mieter die Mietsache so behandelt, dass eine Kündigung und am Ende auch eine Räumung erforderlich ist, oder er gar nicht mehr da ist. Auch da sage ich: Sie sind ja einer, der auch immer sehr darauf achtet, dass Leerstand verfolgt wird. Insofern ist das dann auch ein Punkt, wo wir sagen: Da müssen Konsequenzen gezogen werden, damit jemand Neues einziehen kann. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]
