Catrin Wahlen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als seniorenpolitische Sprecherin meiner Fraktion besuche ich Pflegeheime oder Wohngruppen für ältere Menschen, ab und an auch Hospize. Die Mitarbeitenden dort tun ihr Bestes, um die letzten Lebensjahre, -monate oder -tage der Bewohnerinnen so gut wie möglich zu gestalten. Wenn sie die Zeit haben, begleiten sie diese Menschen auch auf ihrem letzten Weg, nämlich zu deren Beerdigung. Nicht selten sind sie dort die einzigen Menschen. Häufig ist niemand bei diesen – technisch ausgedrückt – ordnungsrechtlichen Bestattungen dabei. Allein wohnende und allein sterbende Menschen, die niemanden haben, der oder die sich um die Beerdigung kümmert, gibt es in Berlin viele. Jeder und jede von uns hat einsame Menschen im Umfeld. Denn Berlin ist Singlehauptstadt. Über die Hälfte der Berliner Haushalte sind Einpersonenhaushalte. Nicht alle davon sind die abenteuerlustigen Gesichter von Dating-App-Plakaten. Einsamkeit kann jeden treffen. Wenn Partnerinnen und Partner sowie Freunde in Einrichtungen leben oder schon verstorben sind, fehlen dem Menschen häufig die psychischen Voraussetzungen, sich aus der Einsamkeit zu befreien. Es fehlt die Kraft, Orte aktiv aufzusuchen, um neue Menschen kennenzulernen. Einige möchten am Lebensende auch niemandem zur Last fallen. Manchmal fehlen auch schlicht die physischen Voraussetzungen, die Wohnung zu verlassen oder Orte barrierefrei aufzusuchen. Auch finanziell sind viele Berlinerinnen und Berliner nicht gut ausgestattet, zumindest nicht die 48 416 Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen. Die Armut wächst derzeit bei alten Menschen am schnellsten, die Einsamkeit auch. Was passiert also, wenn jemand einsam verstirbt, keine Verwandten da sind, keine Freunde, keine Versicherung für die Kosten einspringt? – Es erfolgt eine ordnungsbehördliche Bestattung. Denn wenn keine Angehörigen vorhanden oder zu ermitteln sind, keine Vorsorge zur Bestattung getroffen wurde und kein anderer für die Bestattung sorgt und der Sterbeort das Land Berlin ist, ist das Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirks für die Bestattung zuständig – eine Bestattung von Amts wegen dem Gesundheitsamt gemeldet durch die Polizei, ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung, nicht von der Familie, selten von Freunden. Eine Bestattung von Amts wegen ist die finanziell günstigste, schlichteste und schmuckloseste Angelegenheit, die Sie sich vorstellen können, eine Amtshandlung, um dem Gesundheitsschutz und der Pietät zu genügen. 2 733 solcher Bestattungen gab es in Berlin im Jahr 2021. Das bedeutet, im Durchschnitt wurde in jedem Bezirk in Berlin 18-mal pro Monat jemand von Amts wegen bestattet. Manche Bezirke haben begonnen, Grabblumen zu ermöglichen, oder es gibt jährlich eine Gedenkfeier. Ich danke diesen Bezirken für ihr Engagement: Auch Sie sind Wegbegleiter dieses Antrags! [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Beifall von Sebastian Czaja (FDP)] 2 733 Amtshandlungen in einem Jahr werden sicher auch nach diesem Antrag schlicht bleiben. Aber wir wollen, dass jeden in Berlin verstorbenen Menschen ein paar Blumen, etwas Musik oder eine Grabrede auf dem letzten Weg begleiten. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Technisch und nüchtern betrachtet passen wir heute die Ausführungsvorschriften über ordnungsbehördliche Bestattungen an und treffen dafür finanzielle Vorsorge. Menschlich ausgedrückt ermöglichen wir allen Verstorbenen in Berlin ein Mindestmaß an Würde bei ihrer Bestattung. Wir denken daran, dass jedes Leben, auch wenn es am Ende einsam war, einen Wert an sich hat. – Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD, der LINKEN und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
