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Frank-Christian Hansel

AfD 15.12.2022 Sitzungen 19/23

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe junge Berliner auf der Tribüne! Das Schulgeld für die nichtakademischen Gesundheitsberufe ist ein absoluter Anachronismus. Aufgrund des Zusammentreffens von anhaltend herrschendem Fachkräftemangel in diesen Berufen, stagnierenden Ausbildungszahlen, dem steigenden Pflegebedarf und der demografischen Entwicklung steckt die Pflege seit langem in der Krise, aber noch nie so akut wie jetzt. Die Schulgeldfreiheit ist ein Puzzlestück dessen, das haben wir schon von den anderen Kollegen gehört, wie man mehr Menschen für eine Ausbildung begeistern und längerfristig für eine bessere Situation in der Pflege sorgen kann. Für den besonders dringend benötigten Nachwuchs bei Physiotherapeuten hat sich bereits in der letzten Legislaturperiode schon mein Kollege Herbert Mohr – Herr Schneider, Sie gucken, Sie erinnern sich an den Kollegen – stark gemacht, denn Ende 2018 forderten wir als AfD mit seinem Antrag den Senat auf, eine kostenfreie Physiotherapieausbildung in Berlin zu ermöglichen. [Beifall bei der AfD] Den Antrag haben Sie von der Koalition mehrheitlich gegen AfD bei Enthaltung von CDU und FDP – immerhin, vielen Dank! – im Januar 2020 abgelehnt. Seit Jahren warten wir auf die angestrebte bundeseinheitliche Regelung, die Schulgeldfreiheit für alle Therapieberufe umzusetzen. Es wird immer wieder nur angekündigt, bereits von der damaligen GroKo, leider um wiederholt feststellen zu müssen, dass ein Ende des Wartens auf eine komplette Schulgeldfreiheit nicht absehbar ist. Wir sind also weiterhin im angestrebten Modus. Das bedeutet, dass es immer noch so ist, dass Schüler, die eine Ausbildung im Gesundheitsfachberuf an einer privaten Schule absolvieren, mehrere hundert Euro Schulgeld zahlen müssen. Mehreren Landesregierungen blieb daher gar nichts anderes übrig, als eigene provisorische Lösungen zu etablieren. In vielen Bundesländern gibt es bereits Förderprogramme. Noch im August 2021, also kurz vor der Abgeordnetenhauswahl im September, verkündete auch der rot-rotgrüne Senat eine frohe Botschaft. Man habe sich auf eine Übergangslösung verständigt. Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen werde 2022 für alle Azubis schulgeldfrei sein. Die finanziellen Mittel seien im Haushaltsentwurf 2022/23 berücksichtigt. Wir haben das von den Kollegen schon gehört. Aus unterschiedlichsten Gründen, man mag darüber spekulieren, ob das vielleicht nicht doch alles vorhersehbar war, hat es allerdings nicht geklappt. Der Vorgängersenat hatte, wie üblich in populistischer Manier, einen großzügigen, ich sage es einmal deutlicher, wahlkampfsensiblen Haushaltsplan aufgestellt und dabei übersehen, dass der Nachfolgesenat einen eigenen Haushaltsplan aufstellen würde, der erst im Juni 2022, also nach der Wahl, beschlossen werden konnte. So fiel der neue Haushaltsentwurf dann deutlich magerer aus. Eine Schulgeldfreiheit und die versprochene rückwirkende Erstattung des bereits gezahlten Schulgelds waren gar nicht mehr möglich. Erst knapp vor Ende, an einem Samstag, den 4. Juni, kamen dann die Änderungsvorschläge, sodass der im Juni 2022 verabschiedete Haushalt deutliche Steigerungen vorsah. Auf das Regierungschaos und das Kuddelmuddel um die Gutachten, die erwähnt worden sind in Sachen Rückwirkung der Erstattung seit Anfang des Jahres, will ich gar nicht mehr eingehen. Es kann aber nicht länger bei einem bundesweiten Flickenteppich bleiben. Eine einheitliche, bundesweite Regelung muss kommen. Das haben die Kollegen auch gesagt. In Richtung Bundesebene appelliere ich daher an die Spezialdemokraten: Vielleicht machen sie das ja und erinnern an ihren Gesundheitsministrierenden Lauterbach, dass er auch Pflegeministrierender ist. Dann bewegt sich da vielleicht etwas. Im Oktober 2022 kündigte Frau Senatorin Gote erneut an, die Übergangslösung zur Schulgeldfreiheit sei nunmehr doch beschlossene Sache. Gut, dass es in Berlin so weit ist. Das ermöglicht auch dem Land Berlin die Abschaffung des Schulgeldes für alle Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen und zwar unabhängig vom Träger der Ausbildungsstätte. Das ist mit Blick auf den Fachkräftemangel und im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes gut, wichtig und richtig. Über die Einzelheiten des Gesetzes und alles weitere werden wir dann im Gesundheits- und Pflegeausschuss und im Hauptausschuss sprechen. – Ganz herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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