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Dr. Lena Kreck

15.12.2022 Sitzungen 19/23

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank für diese Frage! – Es verhält sich so, dass im Berliner Justizvollzug derzeit ungefähr 3 500 Gefangene untergebracht sind. Damit die Sicherheit unserer Stadt gewährleistet ist, aber auch, damit in gleicher Weise unser Anspruch, diese Menschen für ein Leben jenseits einer Straftat vorzubereiten, arbeiten dort 3 000 Beschäftigte aus ganz unterschiedlichen Berufsgruppen Hand in Hand. Wir haben dort Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen. Sie sehen, das sind akademische Berufe, aber wir haben dann auch den Allgemeinen Vollzugsdienst, den Pflegedienst und den Werkdienst, und das sind eben Beschäftigungen, bei denen es bisher nur eine beschränkte Entwicklungsmöglichkeit in der Laufbahn gibt. Das heißt also, die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 7, und das Endamt ist in der Regel die Besoldungsgruppe A 9. Wir haben uns jetzt entschieden, das weiterzuentwickeln. Wir wollen vor allem den Kolleginnen und Kollegen, also dem vorhandenen Personal, im mittleren Dienst des AVD die Möglichkeit geben, sich entsprechend in den gehobenen Dienst zu entwickeln, denn derzeit ist es so, dass nur mit einer Sonderqualifizierung eine Beförderung bis A 11 für wenige einzelne Führungskräfte möglich ist. Die Einführung einer Laufbahn des gehobenen Dienstes ist nicht nur Bestandteil der Richtlinien der Regierungspolitik, sondern war auch Thema des Gesundheitspakts im Justizvollzug. Der hat sich zuletzt letzte Woche Freitag getroffen. Anwesend waren natürlich die Behördenleitung und die Beschäftigtenvertretung im Justizvollzug. Wir haben dort unsere Lösung, unsere Idee vorgeschlagen. Ich freue mich wirklich sehr, dass das allumfassend auf Zustimmung gestoßen ist, das heißt, dass die verschiedenen Positionen, ob das die Anstaltsleitung ist oder die Beschäftigtenvertretung und natürlich die Senatsverwaltung, Hand in Hand gehen möchten, um die Laufbahn im Allgemeinen Vollzugsdienst weiterzuentwickeln. Worum geht es konkret? – Wir wollen eine Aufstiegsregelung für die, wie schon gesagt, bereits in den JVA tätigen Mitarbeitenden einführen und möchten ihnen ermöglichen, vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst des AVD aufzusteigen. Wir haben dazu zwei Modelle im Sinn. Zum einen denken wir gemeinsam mit der Bildungsakademie des Justizvollzugs einen Praxisaufstieg an, der den Zugang zu allen Ämtern der Besoldungsgruppe A 9 bis A 13 bieten soll. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an zweijährigen Lehrveranstaltungen. Die zweite Möglichkeit ist der Bewährungsaufstieg, der den Zugang zu Ämtern zunächst bis zur Besoldungsgruppe A 10, möglicherweise auch bis A 12, ermöglicht. Hierfür setzen wir voraus, dass an ausgewählten Lehrveranstaltungen teilgenommen wird. Das heißt also, diese Erweiterung der Laufbahn bietet der größten Berufsgruppe im Justizvollzug sehr gute Entwicklungsmöglichkeiten und macht den Beruf insgesamt interessanter. Jenseits dessen, dass wir natürlich wie überall im öffentlichen Dienst händeringend neue fähige und motivierte Leute suchen, ist es natürlich auch unsere Verantwortung, diejenigen, die einen so wichtigen Beitrag für das Funktionieren unserer Stadt leisten, entsprechend zu entlohnen. Hier müssen wir nach vorne kommen. Wir wollen die Leute halten, wir wollen, dass sie gerne bei uns arbeiten. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Eine Option – das möchte ich noch sagen – ist tatsächlich auch eine Form der Akademisierung, also einen entsprechenden Bachelor-Studiengang zu schaffen. Davon haben wir zunächst erst einmal Abstand genommen. Wir sehen an den Personen, die sich für den Allgemeinen Vollzugsdienst interessieren, dass das Personen sind, die eher keine Hochschulzugangsberechtigung haben. Das ist aber nicht ganz aus der Welt. Wir wollen jetzt erst mal das eine machen und dann das andere noch mal andenken. Das heißt also: Wie gehen wir jetzt weiter vor? – Wir müssen – lieber Daniel Wesener – uns mit der Senatsverwaltung für Finanzen ins Benehmen setzen, weil das Ganze natürlich auch entsprechend finanziert werden muss. Gleichzeitig werden wir ein Curriculum für die Ausbildungsinhalte des Praxis- und Bewährungsaufstieges erarbeiten, und wir werden natürlich auch systematisch da herangehen müssen, dass wir die vorhandenen Aufgabengebiete für die neue Laufbahn öffnen, beziehungsweise wir müssen überlegen, inwiefern neue Stellen für die Ämter im gehobenen Dienst geschaffen werden. – Vielen Dank!

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