Daniel Wesener
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank für diese Nachfrage, Herr Abgeordneter Lux! Wir haben mehrere Instrumente, um zu mehr Geschlechtergerechtigkeit zu kommen. Gender-Mainstreaming, Gender-Budgeting, sind zwei dieser Instrumente. Ich glaube, ein anderes wichtiges und vor allem ein erfolgreiches Instrument ist das LGG, das vor einigen Jahren beschlossen und zwischenzeitlich auch weiterentwickelt wurde. Das LGG ist eben nicht nur für den Bereich der Berliner Verwaltung – Hauptverwaltung, Bezirke, nachgeordnete Behörden – einschlägig, sondern auch für die Landesbeteiligungen, zumindest soweit wir von einer Mehrheitsbeteiligung reden. Es tut mir leid, ich kann Ihnen da heute keine exakten Zahlen liefern, aber ich glaube, mit Recht behaupten zu können, dass Berlin auch diesbezüglich im Vergleich der Bundesländer und Kommunen ganz weit vorne ist. Wir haben eine ganze Reihe von Beteiligungsunternehmen, wo wir die Parität in den Vorständen erreicht haben. Im Übrigen geht es nicht nur um die Vorstände, sondern dass – auch ganz wichtig – für alles, was mit Gleichstellung oder überhaupt Diversitätsentwicklung zu tun hat, auch die Aufsichtsgremien quotiert sein sollen. Das ist für uns selbstredend immer wieder eine Fragestellung, aber auch Leitlinie bei der Nachbesetzung, sei es von vakanten Vorstands- beziehungsweise Geschäftsführer- und Geschäftsführerinnenpositionen und bei der Konfiguration der Aufsichtsgremien wie der Aufsichtsräte. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, meine ich, weiterhin sowohl das LGG als auch selbstredend das Gender-Budgeting wie auch andere Instrumente immer wieder kritisch zu überprüfen, nicht nur ob sie auf der Höhe der Zeit sind, sondern welche Erfolge sie eigentlich bringen. Bezogen auf die beiden Fragen, die Sie mir gestellt haben, können wir die Zwischenbilanz ziehen, dass das Land Berlin in Sachen Gleichstellung sehr erfolgreich unterwegs ist, sowohl was den Kernbereich der öffentlichen Verwaltung angeht, aber auch was die Landesbeteiligungen betrifft.
